Der Zugriff auf die in der ZSS hinterlegten Daten ist erst möglich,
wenn entsprechende Möglichkeiten zur sicheren Einsichtnahme zur
Verfügung stehen.
Der Verweis von Behörden auf die Daten in der ZSS ist ganz klar
Unsinn. In den Informationen für Arbeitgeber zum ELENA-Verfahren
steht: "Ab 2012 entfällt im Gegenzug für Arbeitgeber die Pflicht, für
diejenigen Sozialleistungen* Bescheinigungen auszustellen, die in das
Verfahren integriert sind."
Bis dahin sind die Bescheinigungen wie bisher in Papierform
auszustellen. Die Behörden darauf zu verweisen, doch bitte diese
Daten jetzt schon zu nutzen kann man im besten Fall als uninformiert
bezeichnen. Daraus schließen zu wollen, dass "die Verwaltungen gar
nicht an das ELENA-Verfahren angeschlossen seien ist Unfug. Darüber
hinaus ist auch noch nicht entschieden, ob außer den Behörden die
Anträge zur Gewährung von Leistungen zu bearbeiten haben überhaupt
andere Zugriff bekommen werden. Derzeit ist dergleichen nicht
vorgesehen.
Arnd
wenn entsprechende Möglichkeiten zur sicheren Einsichtnahme zur
Verfügung stehen.
Der Verweis von Behörden auf die Daten in der ZSS ist ganz klar
Unsinn. In den Informationen für Arbeitgeber zum ELENA-Verfahren
steht: "Ab 2012 entfällt im Gegenzug für Arbeitgeber die Pflicht, für
diejenigen Sozialleistungen* Bescheinigungen auszustellen, die in das
Verfahren integriert sind."
Bis dahin sind die Bescheinigungen wie bisher in Papierform
auszustellen. Die Behörden darauf zu verweisen, doch bitte diese
Daten jetzt schon zu nutzen kann man im besten Fall als uninformiert
bezeichnen. Daraus schließen zu wollen, dass "die Verwaltungen gar
nicht an das ELENA-Verfahren angeschlossen seien ist Unfug. Darüber
hinaus ist auch noch nicht entschieden, ob außer den Behörden die
Anträge zur Gewährung von Leistungen zu bearbeiten haben überhaupt
andere Zugriff bekommen werden. Derzeit ist dergleichen nicht
vorgesehen.
Arnd