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  • tiefimwesten

173 Beiträge seit 21.01.2002

Natürlich zahlt "die Verwaltung"

Schau mal in § 104 SGB IV:

"Die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren sind
ab dem 1.Januar 2014 durch kostendeckende Abrufentgelte für den
Datenabruf der abrufenden Behörden zu finanzieren."

Die arbeitslosen (jetzt eh schon unterbezahlten) Briefträger
beantragen dann mit einer QES (die ggf. "die Verwaltung" zahlt) Hartz
IV, weil für den Versand der Bescheinigungen kein Porto mehr gezahlt
wird und kein bedarf mehr für Postzusteller besteht.

Und die Abfragegebühren tragen die Kosten des Verfahrens, dass die
Arbeitgeber entlastet.

Politik kurios :-o

tiefimwesten
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