Joachim Durchholz schrieb am 19. Oktober 2012 12:26
> Entsprechend mehr Budget bei der Patentbehörde.
> Notfalls auch über höhere Patentgebühren. Eine Patentanmeldung muss
> ungefähr so viel kosten wie eine Patentanfechtung, und zwar inklusive
> Recherchekosten. Da werden schließlich exakt die gleichen Fragen
> geklärt wie bei der Patentanmeldung,
Lass uns doch mal rechnen, Beispiel Europäische Patentanmeldung
(Gebühren siehe
http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2010/d/articl2.h
tml#2)
1. Amtsgebühren bis zur Erteilung
Anmeldegebühr EUR 115 (bei online-Einreichung)
Recherchegebühr EUR 1165
Benennungsgebühr EUR 555
Prüfungsgebühr EUR 1555
Erteilungsgebühr EUR 875
Summe EUR 4265
Dazu kommen natürlich noch Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung,
Beantwortung von Prüfungsbescheiden, Übersetzung der Ansprüche bei
Erteilung und evtl. in Laufe des Verfahrens angefallene
Jahresgebühren. Da können durchaus nochmal einige bis viele kEUR
anfallen, selbst wenn alles einigermassen glatt läuft.
2. Anfechtung
Einspruchsgebühr EUR 745
Natürlich kommen da auch Kosten für Recherche, Ausarbeitung von
Schriftsätzen, evtl. Besuch der mündl. Verhandlung etc. dazu - je
nachdem vielleicht in gleicher Höhe wie die Kosten auf Anmelderseite
für Ausarbeitung etc. der Anmeldung.
Zumindest für das, was das Patentamt betrifft, ist somit die
Anfechtung wesentlich billiger als die Erteilung. Es ist ganz klar,
dass die Einspruchsgebühr für das Amt keinesfalls kostendeckend ist -
d.h. demjenigen, der ein Patent anfechten will, werden vom Amt
möglichst geringe Kostenhürden auferlegt.
> es kann nicht angehen, dass die
> Hürden für den Entzug eines ungerechtfertigten Monopols niedriger
> sind als die für die Erteilung.
Widerspricht das nicht Deinem ersten Satz?
> Entsprechend mehr Budget bei der Patentbehörde.
> Notfalls auch über höhere Patentgebühren. Eine Patentanmeldung muss
> ungefähr so viel kosten wie eine Patentanfechtung, und zwar inklusive
> Recherchekosten. Da werden schließlich exakt die gleichen Fragen
> geklärt wie bei der Patentanmeldung,
Lass uns doch mal rechnen, Beispiel Europäische Patentanmeldung
(Gebühren siehe
http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2010/d/articl2.h
tml#2)
1. Amtsgebühren bis zur Erteilung
Anmeldegebühr EUR 115 (bei online-Einreichung)
Recherchegebühr EUR 1165
Benennungsgebühr EUR 555
Prüfungsgebühr EUR 1555
Erteilungsgebühr EUR 875
Summe EUR 4265
Dazu kommen natürlich noch Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung,
Beantwortung von Prüfungsbescheiden, Übersetzung der Ansprüche bei
Erteilung und evtl. in Laufe des Verfahrens angefallene
Jahresgebühren. Da können durchaus nochmal einige bis viele kEUR
anfallen, selbst wenn alles einigermassen glatt läuft.
2. Anfechtung
Einspruchsgebühr EUR 745
Natürlich kommen da auch Kosten für Recherche, Ausarbeitung von
Schriftsätzen, evtl. Besuch der mündl. Verhandlung etc. dazu - je
nachdem vielleicht in gleicher Höhe wie die Kosten auf Anmelderseite
für Ausarbeitung etc. der Anmeldung.
Zumindest für das, was das Patentamt betrifft, ist somit die
Anfechtung wesentlich billiger als die Erteilung. Es ist ganz klar,
dass die Einspruchsgebühr für das Amt keinesfalls kostendeckend ist -
d.h. demjenigen, der ein Patent anfechten will, werden vom Amt
möglichst geringe Kostenhürden auferlegt.
> es kann nicht angehen, dass die
> Hürden für den Entzug eines ungerechtfertigten Monopols niedriger
> sind als die für die Erteilung.
Widerspricht das nicht Deinem ersten Satz?