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mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2005

Re: Folgende Regelung würde ich mir bei Patenten wünschen:

Legalos schrieb am 19. Oktober 2012 14:19

> Joachim Durchholz schrieb am 19. Oktober 2012 12:26

> > Entsprechend mehr Budget bei der Patentbehörde.
> > Notfalls auch über höhere Patentgebühren. Eine Patentanmeldung muss
> > ungefähr so viel kosten wie eine Patentanfechtung, und zwar inklusive
> > Recherchekosten. Da werden schließlich exakt die gleichen Fragen
> > geklärt wie bei der Patentanmeldung, 

> Lass uns doch mal rechnen, Beispiel Europäische Patentanmeldung
> (Gebühren siehe
> http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2010/d/articl2.h
> tml#2)

> 1. Amtsgebühren bis zur Erteilung 
> Anmeldegebühr EUR 115 (bei online-Einreichung)
> Recherchegebühr EUR 1165
> Benennungsgebühr EUR 555
> Prüfungsgebühr EUR 1555
> Erteilungsgebühr EUR 875

> Summe EUR 4265

> Dazu kommen natürlich noch Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung,
> Beantwortung von Prüfungsbescheiden, Übersetzung der Ansprüche bei
> Erteilung und evtl. in Laufe des Verfahrens angefallene
> Jahresgebühren. Da können durchaus nochmal einige bis viele kEUR
> anfallen, selbst wenn alles einigermassen glatt läuft.

> 2. Anfechtung
> Einspruchsgebühr EUR 745

> Natürlich kommen da auch Kosten für Recherche, Ausarbeitung von
> Schriftsätzen, evtl. Besuch der mündl. Verhandlung etc. dazu - je
> nachdem vielleicht in gleicher Höhe wie die Kosten auf Anmelderseite
> für Ausarbeitung etc. der Anmeldung.

Das ist jetzt aber nicht sehr ausgewogen: Die Kosten, die deinen
Punkt stützen, sind haarklein ausgearbeitet, bei der Gegenrechnung
setzt du aber nur den Bruchteil an, zu dem du exakte Zahlen kennst.
Der eigentliche Aufwand ist ja die Patentrecherche.

Im US-Raum sind die Kosten für Patentstreitigkeiten irgendwo zwischen
sechs- und siebenstellig.
In die Anfechtungskosten musst du auch das Risiko einkalkulieren,
dass der Richter falsch für den Patentinhaber entscheidet. Also z.B.
bei einer Fehlentscheidungsquote von 50% doppelte Kosten ansetzen
(die tatsächliche Quote kenne ich natürliclh auch nicht).

> > es kann nicht angehen, dass die
> > Hürden für den Entzug eines ungerechtfertigten Monopols niedriger
> > sind als die für die Erteilung.

> Widerspricht das nicht Deinem ersten Satz?

Es bestätigt ihn.
Wenn die Patentbehörde ordentlich Budget kriegt, kann sie mehr
Anträge ablehnen. Im Moment wird mangels Zeit für die Recherche eine
Menge durchgewunken.
Das reicht natürlich nicht, um die Patentpraxis vom Kopf auf die Füße
zu stellen. Der Prüfauftrag an die Behörde muss auch so gestaltet
werden, dass eine Ablehnung fürs EPA attraktiv wird.
Ein erster Schritt dahin wäre, nicht mehr die in einem Land
angemeldeten Patente zu zählen, sondern die Anzahl der aus dem
Ausland kommenden Anmeldungen. Dann haben die Politiker keinen Grund
mehr, die Behörde zum Anerkennen von möglichst vielen Patenten zu
drängen, damit hinterher der internationale Schwanzvergleich bei der
Patentanmeldungszahl besser aussieht.

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