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Avatar von _headcrash
  • _headcrash

204 Beiträge seit 03.02.2017

Re: Was bedeutet das für private Homepages?

Warum genau sollte man als Privatperson, der eine Homepage ohne komerzielles Interesse betreibt von der EU-DSGVO direkt betroffen sein?

Natürlich muss er ein Impressum und ein Datenschutzvermerk (übrigens heute schon!) auf der Homepage zugänglich machen. Und dort muss auch mitgeteilt werden, dass Google Dienste genutzt werden und somit automatisch oder freiwillig vom User übermittelte Daten an Google weitergegeben werden. Aber für die Nichteinhaltung der EU-DSGVO von Google ist der private Webseitenbetreiber auch weiterhin nicht verantwortlich zu machen. Wenn Google seine Dienstleistungen innerhalb Europas anbietet, muss Google dies nach EU-DSGVO machen. Der private Webseitenbetreiber ohne komerzielle Absichten, der seine Besucher darüber informiert, dass er Google Dienste einsetzt und somit Daten der User auch an Google übertragen werden, wenn sie diese Webseite benutzen, hat nicht sicherzustellen, dass die von Google in Europa (und somit auch vom Betreiber auf seiner Seite genutzten) Dienste diese EU-DSGVO konform anbietet.

Allgemein sind keine direkten Konsequenzen bei Nichtbeachtung der EU-DSGVO für Privatpersonen und private Homepages ohne komerzielle Absichten zu erwarten. Denn die EU-DSGVO richtet sicht an Unternehmen und Unternehmer, so wie auch heute schon das BDSG. Es gilt nicht für Privatpersonen, außer als Verbraucherschutzrecht gegen Unternehmen. Sonst könnte ich auch heute schon jede Person vor Gericht zerren, die WhatsApp auf ihrem Smartphone installiert hat, meine Kontaktdaten ohne mich darüber zu informieren auf dem Smartphone speichert und von von WhatsApp verarbeiten lässt ohne mich darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Da es aber hier keine rechtliche Grundlage gibt, weil all meine Bekannten die meine Kontaktdaten haben eben keine Unternehmen oder Unternehmer sind, haben sie nichts zu befürchten.

Schwierig wirds, wenn man auf seiner privaten Homepage Werbung einblendet um damit Geld zu verdienen / sich die Kosten für die Homepage zu verdienen. Dann ist man ein komerzieller Anbieter und somit vollständig EU-DSGVO verpflichtet. Aber privat ist die GVO dazu da deine Rechte als Privatperson sicherzustellen und du als Privatpersron hast nichts zu befürchten.

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