Bernd Paysan schrieb am 29. August 2013 16:03
[...] Das ist eine kleine Ablaufsteuerung, sehr dumm, in
> Software mit wenigen Zeilen Code realisierbar.
>
> Warum, um drei Teufels Namen, ist etwas von dieser Komplexität
> patentwürdig, wenn man es in einen kleinen Chip gießt? Weil es vorher
> mechanisch war?
Nein, nein, nein!
Selbstverständlich gilt für ALLE Erfindungen, dass sie NEU und
ERFINDERISCH sein müssen, d.h. sich für der Fachmann nicht
naheliegend aus dem Stand der Technik ergeben dürfen.
Das reine Umsetzen von etwas Bekanntem in Software ist natürlich
nicht erfinderisch.
Die Frage, die mit "Software-Erfindungen" verknüft ist, ist aber
zunächst, ob diese ÜBERHAUPT einem Patentschutz zugänglich sind; wenn
man nämlich sagt "alles was SW ist, kann nicht patentiert werden",
dann stellt sich die Frage nach Neuheit und erf. Tätigkeit gar nicht.
Wenn man sagt "SW kann grundsätzlich" oder "in bestimmten Fällen
(z.B. Maschinensteuerung)" patentiert werden, dann muss als zweiter
Schritt eben die Patentfähigkeit (also Neuheit und erf. Tätigkeit)
geprüft werden.
[...] Das ist eine kleine Ablaufsteuerung, sehr dumm, in
> Software mit wenigen Zeilen Code realisierbar.
>
> Warum, um drei Teufels Namen, ist etwas von dieser Komplexität
> patentwürdig, wenn man es in einen kleinen Chip gießt? Weil es vorher
> mechanisch war?
Nein, nein, nein!
Selbstverständlich gilt für ALLE Erfindungen, dass sie NEU und
ERFINDERISCH sein müssen, d.h. sich für der Fachmann nicht
naheliegend aus dem Stand der Technik ergeben dürfen.
Das reine Umsetzen von etwas Bekanntem in Software ist natürlich
nicht erfinderisch.
Die Frage, die mit "Software-Erfindungen" verknüft ist, ist aber
zunächst, ob diese ÜBERHAUPT einem Patentschutz zugänglich sind; wenn
man nämlich sagt "alles was SW ist, kann nicht patentiert werden",
dann stellt sich die Frage nach Neuheit und erf. Tätigkeit gar nicht.
Wenn man sagt "SW kann grundsätzlich" oder "in bestimmten Fällen
(z.B. Maschinensteuerung)" patentiert werden, dann muss als zweiter
Schritt eben die Patentfähigkeit (also Neuheit und erf. Tätigkeit)
geprüft werden.