Chonhulio schrieb am 9. Januar 2012 22:21
> Lehnsherr von Bravenleut schrieb am 9. Januar 2012 17:08
>
> > ...
> > Entscheider in Unternehmen oder in anderen Behörden können nun
> > ausdrücklich auf den Befund der Polizeibehörde in L.A. Bezug nehmen,
> > statt nur die Ablehnung per se als Argument aufzuführen.
>
> Ja, Hirn abschalten ist ja immer sehr beliebt bei
> Entscheidungsträgern.
Muss nicht auch der Entscheidungsträger mit eingeschaltetem Gehirn
der Tatsache Rechnung tragen, dass viele andere einflussreiche
Entscheidungsträger sowie ein Großteil der Beobachter ihres meist
ausgeschaltet lassen? Damit meine ich nicht, dass er das hirnlose
Verhalten kopieren soll, sondern nur, dass er die ohnehin
stattfindende Verblödung nicht noch fördern sollte, indem er (in
diesem Fall) möglicherweise unbedacht härter urteilt als nötig.
> > ...
> > Das ist starker Tobak. Andererseits fragt man sich, warum diese
> > outstanding security issues den anderen Stadtbediensteten zugemutet
> > werden. Ich käme mir da ein wenig verschaukelt vor.
>
> Das ist kein starker Tobak, sondern der alltägliche
> Anforderungswahnsinn bei Behörden. Es gibt (gab?) zum Beispiel in
> Deutschland in Bereichen noch Anforderungen, die den Einsatz geheimer
> Verschlüsselungsverfahren fordern. Das widerspricht völlig dem Stand
> der Technik, und führt zu der paradoxen Situation, dass die
> vermutlich am besten analysierten und für sämtliche US-Behörden
> zugelassenen Verfahren dort nicht eingesetzt werden dürfen.
>
> Hier geht es vermutlich um irgendwelche Anforderungen, die die
> physikalische Aufbewahrung der Daten reglementieren (anders lässt
> sich die Aussage von Google nicht erklären) und überhaupt nicht um
> ein konkretes Sicherheitsproblem.
>
> Genaueres erfährt man leider (noch) nicht.
>
> Wenn man also aus dieser Entscheidung auch nur irgend etwas ableiten
> will, muss man erst mal wissen was die problematischen Anforderungen
> waren, ob die sinnvoll oder veraltet/paranoid sind und ob sie im
> eigenen Szenario relevant sind.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber "outstanding security
issues" sind doch "erhebliche Sicherheitsprobleme", oder?
Und die werden deutlich Google/CSC als Versäumnis unterstellt. Bei
einer unglücklichen, aber unüberwindlichen Kollision mit bestimmten
Verwaltungsvorschriften hätte man vorsichtiger formulieren und
trotzdem eindeutig und endgültig ablehnen können. So sieht es
irgendwie aus wie ein böser Kommentar, der auf vorangegangenen Ärger
schließen lässt.
"Fette Klatsche" hätte ich im Titel nicht schreiben sollen. Das
klingt, als hätte ich grundsätzlich etwas gegen Google. Das ist nicht
der Fall.
> Lehnsherr von Bravenleut schrieb am 9. Januar 2012 17:08
>
> > ...
> > Entscheider in Unternehmen oder in anderen Behörden können nun
> > ausdrücklich auf den Befund der Polizeibehörde in L.A. Bezug nehmen,
> > statt nur die Ablehnung per se als Argument aufzuführen.
>
> Ja, Hirn abschalten ist ja immer sehr beliebt bei
> Entscheidungsträgern.
Muss nicht auch der Entscheidungsträger mit eingeschaltetem Gehirn
der Tatsache Rechnung tragen, dass viele andere einflussreiche
Entscheidungsträger sowie ein Großteil der Beobachter ihres meist
ausgeschaltet lassen? Damit meine ich nicht, dass er das hirnlose
Verhalten kopieren soll, sondern nur, dass er die ohnehin
stattfindende Verblödung nicht noch fördern sollte, indem er (in
diesem Fall) möglicherweise unbedacht härter urteilt als nötig.
> > ...
> > Das ist starker Tobak. Andererseits fragt man sich, warum diese
> > outstanding security issues den anderen Stadtbediensteten zugemutet
> > werden. Ich käme mir da ein wenig verschaukelt vor.
>
> Das ist kein starker Tobak, sondern der alltägliche
> Anforderungswahnsinn bei Behörden. Es gibt (gab?) zum Beispiel in
> Deutschland in Bereichen noch Anforderungen, die den Einsatz geheimer
> Verschlüsselungsverfahren fordern. Das widerspricht völlig dem Stand
> der Technik, und führt zu der paradoxen Situation, dass die
> vermutlich am besten analysierten und für sämtliche US-Behörden
> zugelassenen Verfahren dort nicht eingesetzt werden dürfen.
>
> Hier geht es vermutlich um irgendwelche Anforderungen, die die
> physikalische Aufbewahrung der Daten reglementieren (anders lässt
> sich die Aussage von Google nicht erklären) und überhaupt nicht um
> ein konkretes Sicherheitsproblem.
>
> Genaueres erfährt man leider (noch) nicht.
>
> Wenn man also aus dieser Entscheidung auch nur irgend etwas ableiten
> will, muss man erst mal wissen was die problematischen Anforderungen
> waren, ob die sinnvoll oder veraltet/paranoid sind und ob sie im
> eigenen Szenario relevant sind.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber "outstanding security
issues" sind doch "erhebliche Sicherheitsprobleme", oder?
Und die werden deutlich Google/CSC als Versäumnis unterstellt. Bei
einer unglücklichen, aber unüberwindlichen Kollision mit bestimmten
Verwaltungsvorschriften hätte man vorsichtiger formulieren und
trotzdem eindeutig und endgültig ablehnen können. So sieht es
irgendwie aus wie ein böser Kommentar, der auf vorangegangenen Ärger
schließen lässt.
"Fette Klatsche" hätte ich im Titel nicht schreiben sollen. Das
klingt, als hätte ich grundsätzlich etwas gegen Google. Das ist nicht
der Fall.