Auslegungssache 46: "Die Hölle ist zugefroren!"
In Episode 46 der Auslegungssache geht es vor allem um BeschĂ€ftigten-Datenschutz. Aber: Es ist in Irland ein BuĂgeld gegen Facebook ergangen. GesprĂ€chsstoff!
In Episode 46 begrĂŒĂen Joerg und Holger die Berliner RechtsanwĂ€ltin Katrin Kirchert als GĂ€stin. Als TĂV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte begleitet Kirchert Unternehmen und Vereine bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG. Vor allem aber beschĂ€ftigt sie sich mit dem Datenschutz von BeschĂ€ftigten, um den es in dieser Ausgabe der Auslegungssache hauptsĂ€chlich geht.
ZunĂ€chst aber maltrĂ€tiert Joerg die Anwesenden, indem er Teile einer Kolumne von Jan Fleischhauer [1] zum Besten gibt. Der Focus-Autor verbreitet zunĂ€chst fachlich ziemlichen Unsinn und gieĂt anschlieĂend HĂ€me ĂŒber professionelle DatenschĂŒtzer. "Was sind das fĂŒr Menschen, die DatenschĂŒtzer werden wollen?", fragt er sich. Joerg gibt die Frage an Katrin Kirchert weiter, die souverĂ€n kontert: "Weil es SpaĂ macht?"
Zum Jagen getragen
AnschlieĂend friert im Podcast die Hölle zu: Im BuĂgeld der Woche geht es um die 225-Millionen-Euro-Strafe gegen WhatsApp [2], die die irische Datenschutzaufsicht DPC jĂŒngst ausgesprochen hat. TatsĂ€chlich ist die Behörde also gegen den Facebook-Konzern aktiv geworden. Betrachtet man allerdings die ganze Geschichte, stellt sich heraus, dass die DPC zum Jagen getragen werden musste: Der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDSA) erwirkte per Beschluss eine Steigerung des BuĂgelds von 50 auf die besagten 225 Millionen Euro, auĂerdem sorgte unter anderem der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte dafĂŒr, dass sich die Behörde intensiver mit dem seit 2018 untersuchten Fall beschĂ€ftigen musste, als es ihr lieb war.
Im Schwerpunkt der Episode klĂ€rt Joerg mit Katrin Kirchert anhand vieler Beispiele, wie genau der § 26 BDSG-neu wirkt, in dem der BeschĂ€ftigten-Datenschutz in Deutschland geregelt ist. GeschĂŒtzt sind nicht nur Angestellte, sondern genauso auch Bewerber oder gekĂŒndigte Mitarbeiter. Unternehmen sollten sich mit dieser Vorschrift intensiv beschĂ€ftigen und ihre Prozesse daraufhin kontrollieren, um nicht auf die Nase zu fallen. Hier geht es um Auftragsverarbeitung (etwa Job-Portale) genauso wie um Löschfristen, die es zu beachten gilt. Auch der Umgang mit Fotos oder Videos von Angestellten birgt Stolpersteine, insbesondere hinsichtlich widerrufbarer Einwilligungen (Kirchert: "Die haben es im BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis wirklich in sich").
Episode 46:
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(hob [7])
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[2] https://www.heise.de/news/WhatsApp-von-irischer-Datenschutzbehoerde-zu-225-Millionen-Euro-Strafe-verurteilt-6180500.html
[3] https://shop.heise.de/bundle-ct-dsgvo2021-heft-pdf
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