Auslegungssache 72: Betroffenenrechte vor Gericht
Die Betroffenenrechte in der DSGVO landen derzeit oft vor Gericht, insbesondere der Schadenersatz (Art. 82). Der c't-Datenschutz-Podcast klÀrt auf.
Die europĂ€ische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewĂ€hrt Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, viele eigene Rechte. Diese sogenannten "Betroffenenrechte" finden sich in den Artikeln 12 bis 20 der DSGVO. Beispielsweise gibt die DSGVO vor, welche Informationen Verantwortliche den Betroffenen in welcher Form geben mĂŒssen (Art. 12). Art. 15 regelt den Auskunftsanspruch, auĂerdem geht es noch um das Recht auf Löschung der Daten sowie um Ăbertragbarkeit von einem Dienst zum anderen.
GĂ€nzlich neu im Vergleich zu Ă€lteren Gesetzen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt), billigt Art. 82 DSGVO Betroffenen einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu. Genau diese Regelung fĂŒhrt derzeit zu Massenabmahnungen aus BagatellverstöĂen heraus [1]. Im c't-Datenschutz-Podcast sprechen Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich ĂŒber die gesetzlichen Grundlagen und die aktuellen Entwicklungen dazu in der Praxis.
Ihnen kompetent zur Seite steht in der aktuellen Episode 72 Diana Ettig. Die promovierte RechtsanwĂ€ltin vertritt fĂŒr die Kanzlei Spirit Legal [2] freischaffend ("off counsel") unter anderem Mandanten in Datenschutz-Sachen vor Gericht. Ettig berichtet im Podcast von ihren Erfahrungen in Prozessen und erlĂ€utert die aktuelle Rechtssprechung anhand konkreter Urteile. Ihrer Beobachtung nach hat sich in einigen Bereichen bereits eine gefestigte Rechtssprechung ("Case Law") herausgebildet. Vieles sei aber noch im Fluss, beispielsweise bei der Bewertung von SchadenersatzansprĂŒchen aus DSGVO-VerstöĂen heraus.
Episode 72:
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