DSGVO: So funktionieren die neuen Meldepflichten bei Datenpannen
Verliert ein Unternehmen personenbezogene Daten und macht sie so Dritten zugÀnglich, muss es den Vorfall melden. Die DSGVO verschÀrft die Meldepflichten.
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen grundsĂ€tzlich neu. Vor einem Jahr war es dann soweit: Die DSGVO trat nach einer zweijĂ€hrigen Ăbergangsfrist endgĂŒltig in Kraft. Im Schwerpunkt "Ein Jahr DSGVO: die Erneuerung des Datenschutzes [1] [1]" ziehen wir Bilanz ĂŒber die Auswirkungen und stellen die Ănderungen auf den PrĂŒfstand.
Die neuen Melderegeln der DSGVO sind eher unbekannt, gehören aber zu den wichtigsten neuen Vorschriften. Zwar musste man schon bisher unter bestimmten UmstĂ€nden Datenpannen an die zustĂ€ndigen Behörden melden, aber die Regelungen in der DSGVO stellen eine ganz erhebliche VerschĂ€rfung dar. Zudem drohen erhebliche BuĂgelder, falls es hier zu Fehlern kommt. Jedes Unternehmen tut gut daran, sich rechtzeitig auf die Folgen eines Datenlecks vorzubereiten und entsprechende NotfallplĂ€ne aufzustellen.
Auch nach dem alten BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gab es bereits die Verpflichtung, den Verlust personenbezogener Daten anzuzeigen. Dies galt allerdings nur dann, sofern "schwerwiegende BeeintrĂ€chtigungen fĂŒr die Rechte oder schutzwĂŒrdigen Interessen der Betroffenen" drohten. Weitergeben musste man daher FĂ€lle mit ganz erheblichen Auswirkungen wie den Verlust von AufzeichnungsbĂ€ndern in KrankenhĂ€usern.
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