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Daten mit Schieflage

Nike Heinen

Pharmaunternehmen verschweigen ungĂŒnstige Ergebnisse von medizinischen Studien hĂ€ufiger als bekannt, um Wirkstoffe besser erscheinen zu lassen als sie sind. Begleitend zur einem Artikel, der in der Januar-Ausgabe von Technology Review erscheint, dokumentieren wir hier den Mailwechsel zwischen Pfizer und TR-Autorin Nike Heinen als Fallbeispiel dafĂŒr, wie klare Antworten auch auf Recherche-Nachfragen immer wieder umschifft werden.

Pharmaunternehmen verschweigen ungĂŒnstige Ergebnisse von medizinischen Studien hĂ€ufiger als bekannt, um Wirkstoffe besser erscheinen zu lassen als sie sind. Begleitend zur einem Artikel, der in der Januar-Ausgabe von Technology Review erscheint, dokumentieren wir hier den Mailwechsel zwischen Pfizer und TR-Autorin Nike Heinen als Fallbeispiel dafĂŒr, wie klare Antworten auch auf Recherche-Nachfragen immer wieder umschifft werden.

In dem Artikel "Falsches Spiel", der im Januar-Heft [1] von Technology Review erschienen ist, beschreiben Heinen, in welchem Ausmaß ungĂŒnstige Ergebnisse von medizinischen Studien verschwiegen und zuweilen auch manipuliert werden. Diese Gepflogenheit bezeichnet man in Wissenschaftskreisen als "biased reporting" oder "publication bias".

Die Recherche hatte mehrere Dutzend FĂ€lle zutage gefördert, bei denen Wissenschaftler in renommierten Fachzeitschriften Beweise fĂŒr oder Hinweise auf solche Einflussnahmen vorgelegt hatten. Unter anderem wurde bekannt, dass der Pharmariese Pfizer unabhĂ€ngigen Gutachtern den Zugang zu bestimmten, bisher unveröffentlichten Studiendaten verweigert hatte. Erst die Veröffentlichung dieses Vorwurfs fĂŒhrte dazu, dass die Forscher Material nachgereicht bekamen – wenn auch nicht unbedingt die vollstĂ€ndigen Daten.

Wir konfrontierten das Unternehmen mit den VorwĂŒrfen – eigentlich um von ihm zu erfahren, warum es einige Daten zunĂ€chst, andere Daten auch spĂ€ter noch zurĂŒckgehalten hatte. Aber statt einer ErklĂ€rung dafĂŒr erreichten uns Stellungnahmen, die sich auf den ersten Blick so lasen, als ob das alles ganz anders gewesen sei. Dabei hatten sich die Anfragen der PrĂŒfer und das Verweigern von Studienprotokollen durch die Pharmaunternehmen zuvor in aller Öffentlichkeit abgespielt.

Ein genauer Vergleich der Behauptungen mit den recherchierten Fakten ergab, dass sie ein LehrstĂŒck dafĂŒr sind, wie eine Branche nĂŒchterne wissenschaftliche Tatsachen durch Weglassen einzelner Daten in ihrem Sinne umdeutet. Normalerweise können wir aus solchen seitenlangen Stellungnahmen wenige SĂ€tze zitieren, die den Kerngedanken der Entgegnung am besten wiedergeben. In dem Artikel "Falsches Spiel" haben wir das so gehalten.

ZusĂ€tzlich haben wir uns aber diesmal dazu entschlossen, unsere Anfragen und die Erwiderungen online weitgehend in voller LĂ€nge zu veröffentlichen. Das ist fair, weil Pfizer seine Position so ausfĂŒhrlich darlegen kann, wie es dem Unternehmen im Rahmen eines Artikels nicht möglich wĂ€re.

Und es ist lehrreich fĂŒr alle Patienten, weil sie sehen können, wie hoch die Kunst der scheinbar informierenden Desinformation bei jenen entwickelt ist, auf deren sauberen, transparenten und fĂŒr unabhĂ€ngige ÜberprĂŒfungen offenen Umgang mit Studiendaten alle vertrauen, die Medikamente einnehmen.

Am 1.12.2010 bittet TR-Reporterin Nike Heinen das Pharmaunternehmen Pfizer zum ersten Mal um eine Stellungnahme. Es geht um den Vorwurf, den Wissenschaftler des Kölner Institutes fĂŒr QualitĂ€t und Wirtschaftlichkeit (Iqwig) gegen die Pharmafirma erheben, ungĂŒnstige Studien ihres Antidepressivum Edronax (Wirkstoff: Reboxetin) bewusst zurĂŒckgehalten zu haben:

Sehr geehrter Herr Fensch,

ich bin Wissenschaftsjournalistin und arbeite gerade fĂŒr das Magazin Technology Review an einem Artikel ĂŒber „publication bias“. In diesem Zusammenhang hĂ€tte von Ihrem Unternehmen gerne eine Stellungnahme zu Ihrem Umgang mit den Forschungsergebnissen zur Wirksamkeit von Reboxetin. Ich beziehe mich dabei auf die Studien, die das Iqwig zu dem Thema veröffentlicht hat (unter anderem McGauran et al. In Trials 2010, 11:37).

Am 2.12. antwortet Christiane Fleiter, Senior Manager Communications bei Pfizer. Allerdings gibt sie keine konkrete Replik auf die einzelnen Fragen. Wir legten die Aussagen Dr. Thomas Kaiser vor, Leiter der ArzneimittelprĂŒfung beim Iqwig und einer der Autoren der Reboxetin-Untersuchung. Seine Kommentare finden sich nach der jeweiligen Textpassage, auf die sie sich beziehen, in fett gedruckter Schrift.

Fleiter/Pfizer: "Generell gilt, dass Pfizer ĂŒber die Ergebnisse klinischer Studien objektiv, wahrheitsgemĂ€ĂŸ, ausgewogen und vollstĂ€ndig berichtet, und zwar unabhĂ€ngig von den konkreten Ergebnissen der jeweiligen Studie bzw. vom Land, in dem die Studie durchgefĂŒhrt wurde. Bereits seit fĂŒnf Jahren veröffentlicht Pfizer alle weltweit durchgefĂŒhrten Studien, deren VerlĂ€ufe und deren Ergebnisse im Internet unter www.clinicaltrials.gov. Pfizer hat das als eines der ersten Unternehmen 2005 freiwillig umgesetzt – drei Jahre bevor es 2008 fĂŒr amerikanische Unternehmen verpflichtend wurde.

Auf der Internetseite www.clinicaltrials.gov können Ärzte, Patienten, Angehörige und Forscher jederzeit Titel, Beschreibung, Phase, Typ, Status und Ziel von laufenden und abgeschlossenen Studien nachvollziehen und so die Entwicklung der Forschungsergebnisse verfolgen. Dass wir auch die Medien regelmĂ€ĂŸig ĂŒber Erfolge und auch Misserfolge unserer Studien informieren, können Sie im Presse-Bereich von pfizer.com nachvollziehen."


Dr. Thomas Kaiser (Iqwig): "Seit 2005 gibt es eine Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Industrie. Darin formulieren die Unternehmen das Ziel, klinische Forschung transparent zu machen. DarĂŒber hinaus verpflichten sie sich, Studien, die nach dem Datum der Vereinbarung abgeschlossen werden, zu veröffentlichen. Die Studien zu Reboxetin aber, die in die Bewertung eingeflossen sind, wurden vor 2005 abgeschlossen. Damit hat die Selbstverpflichtung zur Veröffentlichung fĂŒr diese Studien nicht gegriffen. Aus unserer Sicht hĂ€tte aber die Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Transparenz klinischer Studien dazu fĂŒhren mĂŒssen, das Pfizer dem IQWiG auf Anfrage die Studien zu Reboxetin zur VerfĂŒgung stellt. Das ist trotz wiederholter Nachfrage erst nach der Veröffentlichung des vorlĂ€ufigen Berichts und intensiver öffentlicher Diskussion geschehen."

Pfizer: "Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf einen Artikel im British Medical Journal (BMJ) vom 13. Oktober 2010. Alle im BMJ-Artikel referenzierten Studien ab 2006 sind veröffentlicht und öffentlich zugÀnglich (www.clinicaltrials.gov)."

Kaiser: "Die Studien zu Reboxetin wurden aber zwischen 1996 und 2003 abgeschlossen, bleiben von dieser Aussage also unberĂŒhrt. (siehe auch Tabelle 1, Spalte "Year of completion" in der BMJ-Publikation)."

Pfizer: "Die Informationen sÀmtlicher Studien sind in "peer-reviewed journals" zu finden."

Kaiser: "Ein Großteil dieser Studien wurde nicht in einer Form veröffentlicht, die ausreichende Informationen enthielt, um sie zu bewerten. Eine Studie kann nur dann fĂŒr Aussagen zu einem Arzneimittel herangezogen werden, wenn Informationen zur Methodik und umfangreiche Ergebnisse vorliegen. In der Regel ist das nur der Fall, wenn eine sogenannte PrimĂ€rpublikation vorliegt (fĂŒr diese PrimĂ€rpublikationen gibt es einen internationalen Standard, das sogenannte "CONSORT Statement", der die notwendigen Inhalte definiert). Im Fall von Reboxetin liegen fĂŒr die Mehrzahl der Studien keine PrimĂ€rpublikation beziehungsweise keine PrimĂ€rpublikation mit adĂ€quaten Daten vor. Das beschreiben wir auch in der BMJ-Publikation (Table 1, Spalte "Primary publication available").

Pfizer bezieht sich mit der Aussage vermutlich auf die Veröffentlichung von Ausschnitten von Daten in SekundĂ€rpublikationen oder Konferenzabstracts, die keine CONSORT-gemĂ€ĂŸe Publikation darstellen. Wir haben bei unserer Recherche die "unveröffentlichten" Studien teilweise aus diesen SekundĂ€rpublikationen identifiziert und beschreiben das auch so in unserem Bericht [2] (Abschnitt 5.1.1 Ergebnis der Literaturrecherche, S. 31). In unserem Bericht in Tabelle 25 auf S. 55 benennen wir die verschiedenen Datenquellen zu den Reboxetin-Studien eindeutig und machen damit transparent, in welchen FĂ€llen Teilinformationen öffentlich verfĂŒgbar waren."

Pfizer: "Auch wurden in Übereinstimmung mit den Regelungen der Zulassungsbehörden und dem geltenden Recht zum Zeitpunkt der Beantragung der Marktzulassung von Reboxetin sĂ€mtliche klinischen Daten vorgelegt. Der Artikel legt zudem nah, Reboxetin sei als Antidepressivum unwirksam und potenziell schĂ€dlich. Die von den Autoren des BMJ-Artikels gezogenen Schlussfolgerungen werden durch die vorgelegte Evidenz nicht gestĂŒtzt. Unserer Auffassung zufolge sind der Artikel im BMJ und die daraus gezogenen SchlĂŒsse fehlerbehaftet. Das Nutzen-Risiko-Profil von Reboxetin war fĂŒr Arzneimittelbehörden weltweit der Grund, das PrĂ€parat von Pfizer zuzulassen."

Kaiser: "Diese Aussage ist nicht richtig. Die Zulassung von Reboxetin wurde 2001 von der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten verweigert. Diese Entscheidung wird in Publikationen beschrieben (siehe Zitate in der BMJ-Veröffentlichung). Im Anhang finden Sie darĂŒber hinaus eine "Rapid Response" von Erik Turner zu der BMJ Publikation (Eyding et al. BMJ 2010;341:c4737). Erik Turner beschreibt, dass er an der Bewertung von Reboxetin bei der FDA mitgewirkt hat und bestĂ€tigt, dass Reboxetin nicht zugelassen wurde."

Pfizer: "Pfizer vertritt ebenso wie diese Arzneimittelbehörden die Auffassung, dass es sich bei Reboxetin um eine wirksame Therapieoption fĂŒr Patienten handelt, die an einer akuten depressiven Erkrankung oder einer Major Depression leiden. Zwei aktuelle Studien stĂŒtzen die Anwendung von Reboxetin: Eine Metaanalyse von Chuluunkhuu et al. kam zu dem Schluss, dass Reboxetin wirksamer ist als Placebo und dass zwischen Reboxetin und den selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRIs) und anderen Antidepressiva hinsichtlich der Wirksamkeit kein Unterschied besteht."

Kaiser: "Die Meta-Analyse von Chuluunkuhuu berĂŒcksichtigt ausschließlich publizierte Studien. Die Ergebnisse des Reviews bilden also den Publikationsbias ab."

Pfizer: "Außerdem wurde im Oktober 2009 von fĂŒhrenden Experten eine Studie im Fachjournal "The Lancet" veröffentlicht, in der Reboxetin aufgrund seiner QualitĂ€ten in den Bereichen Sicherheit und VertrĂ€glichkeit als gute Alternative im Spektrum der derzeit verfĂŒgbaren Antidepressiva bezeichnet wurde."

Kaiser: "Es bleibt unklar, auf welche Studie sich Pfizer hier bezieht. Im Februar 2009 wurde im Lancet ein Review von Cipriani et al veröffentlicht, das 12 Antidepressiva, darunter auch Reboxetin, untersuchte. In dieser Arbeit (die in geringem Maße auch unpublizierte Daten einbezieht) kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Reboxetin eine deutlich geringere Wirksamkeit aufweist als alle anderen untersuchten Antidepressiva und weniger gut vertragen wurde als viele der anderen untersuchten Antidepressiva."

Pfizer: "Erstattung von Reboxetin in Deutschland: Reboxetin ist ein Ă€lteres PrĂ€parat, das vor 13 Jahren fĂŒr die Behandlungen von Depressionen zugelassen wurde. Es handelt sich um ein Nischen-Produkt, dessen Umsatz wir weltweit nicht gesondert ausweisen. Es wird heute bei etwa einem Prozent (1%) der Patienten in Deutschland eingesetzt, beispielsweise wenn Patienten andere Antidepressiva nicht vertragen oder eine Behandlungsresistenz gegenĂŒber anderen Therapien vorliegt.

FĂŒr diesen Kreis von Menschen, die an einer Depression leiden, stellt Reboxetin eine wirkungsvolle Behandlungsoption durch den betreuenden Arzt dar. Aus diesen GrĂŒnden ist Pfizer bestrebt, Ärzten und Patienten Reboxetin fĂŒr bestimmte Situationen als erstattungsfĂ€hige Behandlungsoption zu erhalten. Pfizer hat dies im MĂ€rz 2010 dem Gemeinsamen Bundesausschuss so dargelegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dem angeschlossen: Im September 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss dargelegt, dass Arzneimittel zur Behandlung der Depression mit dem Wirkstoff Reboxetin kĂŒnftig nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfĂ€hig sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss kommt gleichzeitig zu dem Schluss, Reboxetin "in medizinisch gut begrĂŒndeten EinzelfĂ€llen zur Verordnung zu Lasten der GKV zuzulassen.""


Kaiser: "Die Tatsache, dass Reboxetin "in medizinisch gut begrĂŒndeten EinzelfĂ€llen zur Verordnung zu Lasten der GKV zuzulassen" ist, ist richtig. Das beruht aber nicht auf einer aktiven Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses fĂŒr Reboxetin, sondern ist eine generelle Regelung, die fĂŒr alle ErstattungsausschlĂŒsse gilt. Laut Sozialgesetzbuch V können Arzneimittel, die von den Zulassungsbehörden fĂŒr Deutschland zugelassen sind, vom Gemeinsamen Bundessausschuss aber aus der Erstattung in der Gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen werden, immer in medizinisch gut begrĂŒndeten EinzelfĂ€llen verordnet werden."

Pfizer: "Pfizer begrĂŒĂŸt diese Entscheidung, da sie der komplexen Behandlung von Depressionen in der Praxis Rechnung trĂ€gt. Das Krankheitsbild ist vielschichtig und erfordert oftmals exakt auf den Einzelfall abgestimmte Therapievarianten und -kombinationen. DafĂŒr ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich." (bsc [3])


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https://www.heise.de/-1157589

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.heise.de/tr/magazin/?ausgabe=1786
[2] http://www.iqwig.de/download/A05-20C_Abschlussbericht_Bupropion_Mirtazapin_und_Reboxetin_bei_Depressionen.pdf
[3] mailto:bsc@heise.de