Datenschutzfallstricke im IT- und Entwickleralltag
Trotz Hektik und drohender Deadlines darf der Datenschutz im Alltag nicht zu kurz kommen. IP-Adressen und Fernwartungen sind nur zwei potenzielle Stolpersteine.
- Alexander Ingelheim
Ein Sprint jagt den nächsten – da bleibt die leidige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerne auch mal auf der Strecke. Dabei gilt in den meisten Unternehmen: Die IT ist die Abteilung, die neben der Personalabteilung am stärksten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun hat. Allerdings sollte sich inzwischen allgemein herumgesprochen haben, dass Mängel beim Thema Datenschutz Unternehmen teuer zu stehen kommen können.
"Wer auf Lücke setzt, der muss damit rechnen, dass 2019 ein schwieriges Jahr wird", ließ Stefan Brink, der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) bereits im Februar 2019 verlauten. Er betonte zugleich, umfangreiche Kontrollen durchführen zu wollen. Umso mehr gilt es aufzupassen, da der Alltag von ITlern und Softwareentwicklern einige tückische Fallstricke bereithält.
Mit IP-Adressen datenschutzkonform umgehen
IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten – sowohl statische als auch dynamische IP-Adressen. Aus diesem Grund greifen hier datenschutzrechtliche Bestimmungen, die zwingend einzuhalten sind. Das heißt konkret, eine Verarbeitung ist nur zulässig, sofern eine Rechtsgrundlage besteht. Auch sind erhobene Daten unverzüglich zu löschen, sobald die festgelegten Zwecke nicht mehr bestehen und es keine sonstige Rechtfertigung für die fortgesetzte Speicherung gibt.
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