Gebäudeenergiegesetz: Wie die Förderung neuer Heizungen im Detail aussehen soll

Der Bund will auch ab 2024 den Einbau neuer Heizungen fördern. Wer wie viel bekommt, wird sich jedoch deutlich von den bisherigen Regelungen unterscheiden.

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(Bild: I AM NIKOM/Shutterstock.com)

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Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags hat dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugestimmt. Diese Abstimmung galt als letzte Hürde vor der entscheidenden, aber nun als sicher geltenden Zustimmung des Bundestags. Bestandteil der Abstimmung waren auch die geplanten Fördermaßnahmen für die Installation einer neuen Heizung ab 2024. Haus- und Wohnungseigentümer können somit zumindest grob errechnen, wie hoch die individuelle Unterstützung ausfallen könnte. Daran ändert auch die aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschobene Abstimmung im Bundestag nichts.

Über den grundlegenden Aufbau der Förderung hatte sich die Ampel-Koalition in Form von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schon Mitte Mai 2023 verständigt. Den größten Teil nehmen drei unterschiedliche Säulen ein, die die Antragsteller miteinander kombinieren können. Neu ist hingegen einer Obergrenze für Förderungen sowie eine zeitliche Komponente.

Es bleibt bei einer Grundförderung für alle Eigentümer (30 Prozent), einem Klima-Geschwindigkeitsbonus (bis zu 20 Prozent), einem Einkommensbonus (30 Prozent) sowie einem Innovationsbonus (5 Prozent). Die Bausteine lassen beliebig kumulieren, die Kappungsgrenze beträgt allerdings 70 Prozent.

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