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Preisgerangel unterm Hammer

| Maria Benning

Anbieter von Auktionswaren, die nicht liefern wollen, weil ihnen der Preis nicht passt, betreiben Etikettenschwindel und missbrauchen Auktionen als WerbeblÀtter.

‘Herzlichen GlĂŒckwunsch! Ihr Gebot war erfolgreich.’ c't-Redakteur Peter Schmitz freut sich. FĂŒr zehn Mark hatte er bei eBay CD-ROM-Etiketten ersteigert - dachte er zumindest. Doch statt der Klebe-Schilder erhielt er vom Anbieter eine Mail, ob er 50 Aufkleber fĂŒr 26 Mark oder 100 fĂŒr 40 Mark kaufen wolle. ‘Ein MissverstĂ€ndnis’, argwöhnte der Kollege und antwortete dem Anbieter: ‘Wenn Sie einen Mindestpreis von 26 Mark fĂŒr die Etiketten hĂ€tten erzielen wollen, hĂ€tten Sie diesen Betrag als Mindestgebot eintragen mĂŒssen.’ Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen von eBay schreiben Anbietern die Annahme des Höchstgebots vor. Auch darauf machte Peter Schmitz den Etiketten-HĂ€ndler aufmerksam. Doch der blieb hart: ‘Da haben Sie meine Auktion falsch gedeutet’, schrieb er und beharrte auf seinen Preisen. Der Handel kam nicht zu Stande.

Ähnliche FĂ€lle beschĂ€ftigen inzwischen die Gerichte. Die Hamburger Firma Copy-Fill hatte bei www.atrada.de Toner fĂŒr Hewlett-Packard-Laserdrucker angeboten. Mit einem Gebot von 30 Mark erhielt ein Bieter den Zuschlag fĂŒr drei Druckerkartuschen. Zu diesem Preis wollte Copy-Fill nicht liefern. Es habe sich um ein ‘Angebot’ gehandelt, fĂŒr das kein angemessenes ‘Gebot’ abgegeben worden sei, argumentierte die Firma. Der Zuschlag bedeute keine Verkaufsverpflichtung.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona sieht das anders. In der UrteilsbegrĂŒndung, die c't vorliegt, heißt es: ‘Die BevollmĂ€chtigung zur Erteilung des Zuschlags liegt bereits in der Auftragserteilung.’ Nutzt der Anbieter die Auktions-Infrastruktur, erklĂ€rt er sich damit einverstanden, dem Höchstbieter den Zuschlag zu erteilen. Copy-Fill muss den Toner nun ausliefern.

Unklar war zu Beginn des Prozesses, ob nicht auch das Internet-Auktionshaus Partei im Streitfall ist. Dagegen verwahren sich die AGB der Auktionen: ‘Atrada ist in die Verkaufstransaktionen zwischen Anbieter und KĂ€ufer nicht involviert.’, heißt es.

HĂ€ufig versuchen Anbieter, die nicht liefern wollen, Web-GeschĂ€fte als im rechtsfreien Raum stehend abzuqualifizieren. In der Tat ist der Rechtsstatus von Auktionen bislang noch nicht klar definiert. Umstritten ist, ob Web-Versteigerungen traditionellen Auktionen gleichgestellt werden. Laut § 34 der Gewerbeordnung dĂŒrfen diese nur mit Gebraucht-, nicht mit Neuwaren handeln. Die Betreiber der Internet-Sites verlangen indes, dass die Gewerbeordnung den Bedingungen des E-Commerce-Zeitalters angepasst werden sollten und nicht umgekehrt.

Der Hamburger Prozess ist kein Einzelfall: Um wesentlich mehr Geld geht es derzeit in einem Verfahren vor dem Landgericht MĂŒnster. Hier klagt ein Teilnehmer auf Auslieferung eines von ihm ersteigerten Autos. FĂŒr 26 350 Mark hatte er bei Ricardo private den Zuschlag fĂŒr einen neuen VW Passat TDI mit 110 PS erhalten. Der Marktwert des Neuwagens wird vom Anbieter mit mindestens 49 000 Mark angegeben. ‘Echtholz-Armaturen und Klimaanlage sind dabei noch nicht berĂŒcksichtigt’, betonte Auto-Anbieter Falco Fugel, ein Betriebswirtschafts-Student aus MĂŒnster, der ‘nebenbei’ mit reimportierten EU-Autos handelt. Ebenso wie die Hamburger Toner-Firma versucht auch Fugel, sein Web-GeschĂ€ft nachtrĂ€glich als unverbindliches Experiment darzustellen. Er sei ‘Auktionslaie’ und sein Angebot sei ‘von IrrtĂŒmern begleitet’ gewesen, erklĂ€rte Falco Fugel gegenĂŒber c't. Bei der Freischaltung des Angebots habe er sich strikt an die Empfehlungen des Auktionshauses gehalten.

Ricardo rĂ€t Auktionsteilnehmern ‘ausdrĂŒcklich’ davon ab, Mindestpreise zu setzen. ‘Wer KĂ€ufern die Illusion geben will, Auktionsware fĂŒr einen Bruchteil des Marktpreises zu bekommen, darf keinen Mindestpreis verlangen’, betont Ricardo-Sprecher Matthias Quaritsch. Fugel hat deshalb keinen Mindestpreis gefordert. Auch beim Startpreis habe er Ricardos Tipp beherzigt. ‘Bei einem niedrigen Einstiegspreis haben Sie eine bessere Chance auf viele Gebote’, rĂ€t der Seller’s Guide. Fugel hat seine Auktion entsprechend mit 10 Mark beginnen lassen. ‘Irrsinnig, ja wahnwitzig billig’, findet der Student heute. Zur BegriffsklĂ€rung: ‘Startpreis’, manchmal auch ‘Mindestgebot’ genannt, ist der fĂŒr alle sichtbare Anfangspreis der Auktion, wĂ€hrend ‘Mindestpreis’ die im Hintergrund stehende Preisschwelle bezeichnet, unterhalb derer der Anbieter nicht verkauft.

Fugels ErklĂ€rungen lassen offen, wie es dazu kommen konnte, dass er die Bietschritte mit 20 Mark festlegte - gewöhnlich operieren Autoversteigerer mit 500-Mark-Schritten. Hier kann sich der Student nicht mehr auf Ricardos Rat berufen, denn der lautet: ‘Wenn Sie z. B. Ihr Auto versteigern, wĂ€hlen Sie natĂŒrlich höhere Schrittweiten, als wenn Sie einen HamsterkĂ€fig versteigern.’ Fugel erklĂ€rt jedoch, er habe auch dies beherzigt. Nur sei er im MenĂŒ mit dem Cursor abgerutscht - von der 500-Mark-Marke auf 20-Mark. Als er den Fehler bemerkte, habe er die Hotline angerufen und gebeten, die Auktion zu stoppen. Da zu diesem Zeitpunkt aber schon Gebote eingegangen waren, wollte Ricardo den Handel nicht mehr abbrechen.

Nach Fugels Angaben habe die Hotline ihm versichert, die Versteigerung sei kein verbindliches Kaufangebot. Auktionssprecher Quaritsch hingegen sagt: ‘Alle Anbieter bestĂ€tigen ihr Angebot vor der Freischaltung der Auktion’.

Jeder VerkÀufer kann einen Mindestpreis definieren. Bieter werden darauf aber erst wÀhrend der Auktion aufmerksam. Die Hinweise sind unscheinbar, in extrem kleiner Schrift oder in Klammern unten auf der Seite platziert. So etwas wird oft erst spÀt wahrgenommen, wenn Bieter schon Zeit und Telefonkosten investiert haben.

Der Auto-Streit in MĂŒnster geht im Januar in eine neue Runde. Nach den Worten des Richters ist zu prĂŒfen, ob zwischen beiden Parteien ĂŒberhaupt ein rechtskrĂ€ftiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Zudem mĂŒsse geklĂ€rt werden, ob ein HĂ€ndler jedes Höchstgebot anzunehmen habe. ‘Dem Prozess wird wegen der wachsenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten um Auktionen im Internet grundsĂ€tzliche Bedeutung beigemessen’, so Gerichtssprecher Dirk Oellers. (mbb [1]) (ole [2])


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