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Vorsicht, Schnäppchen!

| Benjamin Kraft

In China findet man so manches Schnäppchen, doch einige Anbieter schießen übers Ziel hinaus. Den Käufern kann das eine Menge Ärger einbrocken.

Jüngst hatten wir auf einen Lesertipp hin direkt aus China einen passiv gekühlten und somit lautlosen Mini-PC bestellt. Mit 256 GByte SSD und 8 GByte RAM ausgestattet, sollte er rund 500 Euro kosten. Ein wirklicher Knüllerpreis, zumal das Betriebssystem und die Versandkosten schon enthalten waren.

Schon bevor der Mini-PC in der Redaktion ankam, hatten wir Spaß mit ihm, etwa mit der offensichtlich maschinellen Übersetzung des Angebotstextes.

"Verkäufer ist unverantwortlich" — das stimmt: Der Anbieter verkauft seinen Mini-PC mit einem gecrackten Windows.

"Verkäufer ist unverantwortlich" — das stimmt: Der Anbieter verkauft seinen Mini-PC mit einem gecrackten Windows.

(Bild: Eglobal)

Sie sorgte in der Redaktion für Heiterkeit – zumindest bis zu dem Punkt, an dem der Anbieter ganz offen mit einem gecrackten Windows 10 wirbt. Schon das kann beim Zoll Probleme geben, etwa wenn der den Schwindel entdeckt, denn es könnte sich um eine möglicherweise strafbare Urheberrechtsverletzung handeln.

Ist diese Wahrscheinlichkeit noch vergleichsweise gering, spielt man als Käufer in einem anderen Punkt mit dem Feuer: Der Versender lockt auch damit, die Ware absichtlich falsch zu deklarieren, nämlich als Geschenk mit geringem Warenwert. So könne der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer sparen. Die liegt in Deutschland immerhin bei 19 Prozent.

Der Zoll versteht an dieser Stelle keinen Spaß. Pressesprecher Hans-Werner Vischer dazu: "Der Empfänger macht sich strafbar, wenn er aktiv an der falschen Deklarierung mitwirkt." Dazu dürfte auch zählen, eine falsche Deklarierung in Kauf zu nehmen. Fällt dann im Zuge einer Stichprobenprüfung die Diskrepanz zwischen angegebenem und tatsächlichem Inhalt auf, kann der Zoll ein Verfahren gegen den Käufer einleiten.

Eglobal

Der chinesische Versender wirbt offen damit, Käufern bei der Vermeidung von Einfuhrgebühren zu helfen, indem er die Ware falsch deklariert.

(Bild: Eglobal)

Immerhin erlaubt das Zollverwaltungsgesetz, dass sich der Empfänger gewissermaßen freikauft: Um der förmlichen Einleitung eines Verfahrens zu entgehen, kann bei einer Abgabenhöhe bis 250 Euro ein Zuschlag in Höhe der Abgaben festgesetzt werden. Diese Regelung trifft übrigens auch jene, die das "Versäumnis" des Versenders wiedergutmachen und die Ware freiwillig nachverzollen wollen.

Beim eglobal kaby see mini pc lohnt das Risiko auch aus einem anderen Grund nicht: Zwar lag die Performance in etwa auf dem erwarteten Niveau, aber der chinesische Mini-PC bockte im Alltag an zu vielen Stellen – und das nicht nur wegen des "original gecrackten Windows". Dass das nach einem halben Jahr nur noch arg eingeschränkt nutzbar gewesen wäre, war da noch das geringste Problem.

Wie sich das vermeintliche China-Schnäppchen eglobal kaby see mini pc in der Praxis schlug, lesen Sie in der aktuellen c’t Ausgabe 10/17. (bkr [1])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3698949

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[1] mailto:bkr@heise.de