Mac & i 6/2019
S. 130
Report
Apple-Ersatzteile
Aufmacherbild
Bild: iFixit

Recht auf Reparatur

Apple versorgt freie Werkstätten mit Originalteilen

Künftig dürfen unabhängige Reparatur-Shops Original-Ersatzteile und Spezialwerkzeug bei Apple beziehen. Damit beugt sich der iPhone-Konzern nicht nur der öffentlichen Kritik, sondern kommt auch gesetzlichen Regelungen zuvor. Wie attraktiv das Programm für Kunden und Werkstätten ausfallen wird, ist aber noch unklar.

Die Geschichte vom Rechtsstreit zwischen Henrik Huseby aus Norwegen und Apple liest sich wie die biblische Erzählung von David und Goliath. Auf der einen Seite steht der Besitzer einer kleinen Elektronikwerkstatt – und auf der anderen der wertvollste Konzern der Welt. Apple hat den Ein-Mann-Betrieb PCKompaniet aus der norwegischen Stadt Ski 2018 verklagt, nachdem beim Zoll eine Sendung mit 63 Ersatzbildschirmen für das iPhone 6 und 6S aufgefallen und beschlagnahmt worden war. Der iPhone-Hersteller verlangte von Huseby nicht nur rund 3000 Euro Schadensersatz wegen der Verletzung von Markenrechten, sondern auch eine Verpflichtung, solche Produkte künftig nicht mehr einzukaufen. Husebey weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Der Fall landete vor Gericht und der norwegische Kleinunternehmer konnte sich in erster Instanz durchsetzen. Das Apple-Logo auf den Bildschirmen, die der Reparaturladen in Asien bezogen hatte, sei abgedeckt gewesen und der Dienstleister habe auch kein Interesse daran gehabt, dieses freizulegen, urteilte das Gericht. Der Laden gebe sich weder als autorisierter Apple-Händler aus noch verspreche er eine Herstellergarantie. Apple ging in Berufung. Im vergangenen Sommer verlor Henrik Huseby in zweiter Instanz gegen den übermächtigen Gegner aus den USA.

Weitere Bilder

Recht auf Reparatur (1 Bilder)