Bundesregierung: Stellungnahme zu zukünftiger Bedeutung von 3D-Druckern

Die Bundesregierung hat in einem 14-seitigen Dokument zusammengefasst, welche zukünftige Entwicklung sie für 3D-Drucker erwartet.

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Die Stellungnahme entstand nach einer Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung oder genauer, das Forschungsministerium beantwortet hierin die Frage, ob durch die Verbreitung von 3D-Druck neue rechtliche Regelungen notwendig sind.

Zum viel diskutierten Thema Waffenherstellung mit 3D-Druckern stellte das Forschungsministerium klar, dass hierzulande wie in den USA laut Waffengesetz das Fertigen einsatzfähiger Waffen in einem 3D-Drucker eine spezielle Lizenz voraussetzt Wer eine solche "Waffenherstellungserlaubnis" nicht vorweisen könne, dem blühe bei gewerbsmäßigen Handeln eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, schreibt das Bundesforschungsministerium. Das Ausdrucken für private Zwecke könne mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Gesetzlichen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit 3D-Druckern derzeit nicht, auch wenn das Ausarbeiten und Verbreiten von Bauplänen für die Herstellung herkömmlicher Waffen auf entsprechenden Geräten bislang legal sei.

Größere rechtliche Herausforderungen wittert das Forschungsressort beim Verbraucherschutz. Da mit den sogenannten Rapid-Fertigungsverfahren auch Laien über Online-Plattformen selbstkonstruierte Gegenstände herstellen und vertreiben könnten, bestehe die Gefahr, "dass in größerem Umfang nicht sachgerecht ausgelegte Produkte in Umlauf gebracht werden", heißt es in dem Schreiben. Dies fange bei Tassen an, aus denen man etwa besser keine Heißgetränke zu sich nehmen sollte, und ende bei Lampenschirmen, die sich trotz zweckentsprechender Benutzung eventuell entzündeten.

Generell betrachtet die Bundesregierung die 3D-Drucktechnik als "kontinuierliche, längerfristige Entwicklung", die vor etwa 20 Jahren unter dem Oberbegriff "Rapid Prototyping" begonnen habe. Unter anderem aufgrund hoher Kosten für die Fertigungsgeräte seien Anwendungen bislang auf Nischenmärkte etwa in der Medizintechnik und beim Formenbau beschränkt gewesen. Diese "interessante und vielversprechende" Ergänzung klassischer Produktionsverfahren müsse sich in den kommenden Jahren "in der industriellen Praxis bewähren". Wenn dies gelinge, sei "mit einem soliden Wachstum auf diesem Gebiet zu rechnen".

Von einer großflächigen Verlagerung der Produktion zum Konsumenten könne nicht die Rede sein. Es seien aber Anzeichen dafür erkennbar, dass spezielle produktionsbezogene Dienstleistungen wie das Laserschneiden oder das Herstellen von 3D-Abbildungen oder Designobjekten "auch für Endkunden zugänglich werden". Das Forschungsministerium arbeite bereits mit Partnern aus der Maker-Szene zusammen, da diese "das Potenzial der generativen Produktionsverfahren engagiert und vielfältig" erprobe. So könnten etwa Ersatzteile bei Bedarf gefertigt werden und der Lebenszyklus von Geräten verlängert werden.

In den Naturwissenschaften eröffnen der Regierung zufolge vor allem spezielle 3D-Drucktechnologien neue Möglichkeiten, mit denen "submikrometergenau Mikro- und Nanostrukturen" hergestellt werden können. Für die Biowissenschaften ließen sich damit "maßgeschneiderte Gerüste für das Zellwachstum und künstliche extrazelluläre Matrizen herstellen". Diese könnten genutzt werden, um Knorpelstrukturen als Implantat herzustellen oder Blutgefäßzellen gezielt anzuordnen. Eine große Herausforderung stelle dabei aber die Suche nach geeigneten Ausgangssubstanzen und Fertigungsprozessen dar, mit denen die Patientensicherheit zu gewährleisten sei.

Weiteren Forschungsbedarf sieht das Forschungsministerium bezüglich der Prozesssicherheit, der Reproduzierbarkeit und der Produktivität von Rapid-Technologien sowie der Fertigungskosten. Werkstoffeigenschaften wie Oberflächengüte oder Bauteilfestigkeiten müssten optimiert werden. Design- und Simulationswerkzeuge für den 3D-Druck seien zu verbessern, damit diese auch durch Endanwender genutzt werden könnten. Insgesamt leide der Einsatz im privaten Bereich noch unter einem sehr eingeschränkten Spektrum verfügbarer Materialien. Als größten gesellschaftlichen Nutzen der Technik hat die Regierung "verteilte Produktionsstätten" ausgemacht, mit denen ein geringerer Transportbedarf von Endprodukten ausgehe. Individuell angepasste Produkte hätten zudem potenziell einen größeren Kundennutzen. Open-Source- und Open-Innovation-Ansätze ließen sich mit dem 3D-Druck auf die Entwicklung und Optimierung von Alltagsgegenständen übertragen. Probleme mit dem Urheber-, Geschmacksmuster- und Markenrecht seien in diesem Zusammenhang bislang nicht erkennbar. (esk)