G20-Krawalle: Datenschützer rügt Fahndung per automatisierter Gesichtserkennung
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch die Polizei als rechtswidrig beanstandet.
Nun haben es der Hamburger Senat und die Polizei schwarz auf weiß: Der Einsatz eines weitgehenden Verfahrens der automatisierten Gesichtserkennung bei der Fahndung nach Randalierern zum G20-Gipfel im Juli 2017 ist datenschutzwidrig. Dies hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in einem am Freitag veröffentlichten Prüfbericht festgestellt. Die Ermittler hätten "mathematische Gesichtsmodelle einer unbegrenzten Anzahl von in der Masse verdachtslos erfassten" Bürgern im Stadtgebiet erzeugt, diese für einen unbestimmten Zeitraum gespeichert und damit tief in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingegriffen, schreibt der Kontrolleur. Dafür wäre eine besondere gesetzliche Befugnis nötig gewesen.
Mit der von der Sonderkommission Schwarzer Block verwendeten Software Videmo 360 seien im Echtzeitbetrieb "ausnahmslos alle Gesichter von Menschen, die sich auf dem umfangreichen Video- und Bildmaterial befanden, biometrisch verarbeitet" worden, begründet Caspar seine offizielle Beanstandung. Die Technik eröffne Wege zur Fahndung und Überwachung von Personen, "die das menschliche Auge bei Weitem nicht leisten kann". Kriminaltechnisch erschließe sich Strafverfolgern so "eine neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen". Überall dort, wo Bildmaterial des öffentlichen Raumes zur Verfügung stehe, könne es künftig zu einer "umfassenden Profilbildung von Menschen" kommen. Darüber sei es möglich, Standorte von einzelnen Personen zu rekonstruieren oder Beziehungen zu anderen Menschen zu dokumentieren.
Diese Informationen ermöglichten Schlüsse auf Verhaltensmuster und Präferenzen des Einzelnen, monierte Caspar. Die mit der Herrschaft über die Bilder erreichte eine "neue Intensität staatlicher Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse" sei "hoch missbrauchsgefährdet". Der Datenschützer geht davon aus, dass die Polizei den Einsatz der Erkennungssoftware nun stoppt. Sonst folge eine formelle Anordnung. Die Strafverfolgungsbehörde hatte jüngst noch angekündigt, das eigens angeschaffte Programm dauerhaft nutzen zu wollen, um Personen zu identifizieren. Caspar hat die Polizei zudem aufgefordert, die "ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten" zu löschen. Der Soko liegen über 100 Terabyte Bild- und Videomaterial rund um die Gipfel-Krawalle vor. Die Resultate der biometrischen Fahndung sind bisher dürftig. (anw)