Werbekunden als Hebel für mehr Datenschutz
Bisher sind die deutschen Datenschutzbestimmungen auf Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, schwer durchsetzbar. Das Verbraucherschutzministerium überlegt, wie sich das ändern könnte.
Das Bundesverbraucherschutzministerium erwägt, Werbepartner jener Internetunternehmen in die Pflicht zu nehmen, die gegen deutsche Datenschutzbestimmungen verstoßen. Laut einem Bericht von Spiegel online werde in dem Ministerium geprüft, ob Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Dabei könnten Datenschutzverstöße desjenigen Unternehmens eingeschlossen werden, das Werbung des Konkurrenten verbreitet.
Bisher sind die deutschen Datenschutzbestimmungen auf Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, schwer durchsetzbar. Mit der vom Verbraucherschutzministerium erwogenen Konstruktion könnten sich die deutschen Gesetze aber indirekt auch auf ausländische Internetdienstleister auswirken: Wenn ein ausländisches Web-Unternehmen gegen den Datenschutz in Deutschland verstößt, könnten deutsche Firmen, die bei dem Web-Unternehmen Anzeigen schalten, für diese Verstöße beispielsweise per Abmahnung zur Rechenschaft gezogen werden.
Das heißt, deutsche Unternehmen, die auf Social Networks, in Suchmaschinen oder in anderen Internetangeboten werben, gingen das Risiko ein, dass Konkurrenten auf diesen Websites Datenschutzverstöße finden. Um dies und die dadurch möglichen Kosten zu vermeiden, müssten potenzielle Werbekunden sicher gehen, dass sich der Website-Anbieter an deutsche Gesetze hält – oder sich von ihm fernhalten. Das wiederum könnte sich auf die ausländischen Internetdienstleister auswirken. (anw)