15.000 Euro BuĂgeld gegen Internet-Anbieter wegen Posenfotos
Die Bayerische Landeszentrale fĂŒr neue Medien ahndet den Anbieter einer Bildergalerie mit Darstellungen minderjĂ€hriger MĂ€dchen.
Ein Internet-Anbieter muss 15.000 Euro wegen unzulĂ€ssiger und jugendgefĂ€hrdender Angebote im Netz zahlen. Die Bayerische Landeszentrale fĂŒr neue Medien (BLM [1]) verhĂ€ngte ein entsprechendes BuĂgeld. AuĂerdem dĂŒrfe der Anbieter die Seiten der insgesamt 15 Angebote nicht weiter im Internet verbreiten. Mittlerweile liefen mehr als 40 Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter, erlĂ€uterte BLM-PrĂ€sident Wolf-Dieter Ring.
Seit 2003 sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auch Angebote jugendgefĂ€hrdend und unzulĂ€ssig, die Kinder und Jugendliche in "unnatĂŒrlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" darstellen. Strafrechtlich ist dies zunĂ€chst nicht relevant.
Auch im betreffenden Fall hatte der Anbieter Bildergalerien mit so genannten Posenfotos minderjĂ€hriger MĂ€dchen ins Netz gestellt. Es handele sich dabei nicht um Kinderpornografie, betonte die BLM. Es bestehe aber die Gefahr, dass solche Fotos den Voyeurismus von Menschen mit pĂ€dophilen Neigungen bedienten. Die Fotos der jungen MĂ€dchen wĂŒrden bereits in frei zugĂ€nglichen Vorschaugalerien und nicht nur im vermeintlich zugangsbeschrĂ€nkten Mitgliederbereich gezeigt. Die Seiten prĂ€sentierten die MĂ€dchen in objekthafter Weise und reduzierten sie auf eine sexualisierte Darstellung, die fĂŒr Kinder und Jugendliche nicht natĂŒrlich sei.
Die NiedersĂ€chsische Landesmedienanstalt hatte Ende November zwei Internetangebote mit BuĂgeldern belegt [2], die MinderjĂ€hrige "in unnatĂŒrlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. (dpa) / (anw [3])
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[1] http://www.blm.de/inter/de/pub/index.htm
[2] https://www.heise.de/news/Medienanstalt-verhaengt-Bussgelder-gegen-Websites-153260.html
[3] mailto:anw@heise.de
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