Strafrecht: Zwei US-Staaten beschränken inverse Ahnenforschung mit Gendaten

Maryland und Montana erfordern Gerichtsbeschlüsse, bevor Ermittler Gendaten unbeteiligter Dritter nutzen dürfen. Und nicht alle Ahnen-Webseiten sind koscher.​

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Darstellung eines Ergbutstranges
Lesezeit: 3 Min.

Maryland und Montana schränken die inverse Ahnenforschung für polizeiliche Ermittlungen ein, weil sie erheblich in höchstpersönliche Daten eingreift. Seit spätestens 2018 nutzen US-Ermittler Gendaten unbeteiligter Dritter, um Fälle zu klären. Die Daten stammen von Personen, die ihre eigenen DNS-Profile zum Zweck der Ahnenforschung veröffentlichen.

Ermittler gleichen diese Daten mit DNS-Spuren (Englisch: DNA) von Tatorten ab, um über Verwandte Tatverdächtige zu eruieren. Betroffene werden davor nicht gefragt und erfahren auch im Nachhinein kaum davon. Maryland und Montana stellen nun erstmals Schranken für diese Ermittlungsmethode auf. Ohne Richter soll es bald nicht mehr gehen.

Maryland verlangt ab 1. Oktober, dass Strafermittler inverse Ahnenforschung nur noch bei bestimmten (versuchten) Straftaten einsetzen: Mord, Sexualverbrechen, oder Straftaten die eine substanzielle und anhaltende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder Nationale Sicherheit darstellen. Außerdem muss zuvor eine staatliche Gendatenbank erfolglos abgefragt worden sein.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, müssen die Ermittler das vor Gericht zertifizieren lassen. Anschließend können sie vorhandene Genspuren mit öffentlichen Ahnenforschungs-Webseiten abgleichen – allerdings nur, wenn der Betreiber die Teilnehmer der Webseite zuvor darüber informiert, dass Behörden ihre Gendaten nutzen könnten, und die Teilnehmer dem zugestimmt haben. Nicht alle Betreiber sind so transparent.

Das Gesetz wurde von beiden Kammern des Parlaments Marylands einstimmig beschlossen und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Ab 2024 gilt eine weitere Vorschrift: Nur noch entsprechend ausgebildete Erbgut-Experten dürfen die notwendigen Arbeiten durchführen. Das dient der Qualitätssicherung der Ermittlungen. Laut New York Times gibt es solche Akkreditierungen in den USA noch nicht.

In Montana hat ein Republikanischer Abgeordneter ein Gesetz fast einstimmig durchgebracht, das die behördliche inverse Ahnenforschung ebenfalls einschränkt. Es hat zwar viel weniger Regeln und keine Einschränkung hinsichtlich der Straftaten, stellt aber höhere Anforderungen vor Gericht: Haben die Teilnehmer der Ahnenforschungs-Webseite keine Zustimmung erteilt, müssen die Ermittler einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl (Warrant) erwirken. Eine einfache Zertifizierung bestimmter Umstände reicht in Montana also nicht mehr.

Für einen Durchsuchungsbefehl muss Probable Cause (dringender Tatverdacht) gegeben sein. Das ist die gleiche Hürde, die für eine Verhaftung oder die Erhebung einer Anklage genommen werden muss. Die Hürde soll wahllose Festnahmen oder Durchsuchungen verhindern, welche die Bundesverfassung der USA verbietet.

Auf Bundesebene gibt es seit 1. November 2019 eineb Erlass des Justizministeriums, der Bürgern ausdrücklich keine Rechte einräumt. Dabei genehmigt kein unabhängiges Gericht sondern die Staatsanwaltschaft den Einsatz der inversen Ahnenforschung mit fremden Gendaten.

(ds)