5G-Frequenzen: Gericht lehnt Eilanträge ab – Auktion kann beginnen

Die drei Netzbetreiber und Mobilcom/Freenet scheitern mit ihren Eilanträgen gegen die Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen.

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5G-Auktion: Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge ab – Versteigerung kann beginnen

(Bild: heise online / vbr)

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Der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen steht nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone sowie von Mobilcom-Debitel/Freenet gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen abgelehnt.

Die Bedingungen der Bundesnetzagentur seien rechtmäßig, entschied das Gericht am Freitag. Der Regulierer habe bei der Vergabe von Frequenzen einen Ausgestaltungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Diese Grenzen seien hier nicht überschritten worden. Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten.

Telekom, Telefónica und Vodafone hielten die Versorgungsauflagen für unzumutbar. Die Auflagen zwingen künftige Frequenznutzer, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Verpflichtungen könnten nicht mit den nun zur Versteigerung anstehenden Frequenzen, sondern nur mit bereits früher zugeteilten LTE-Frequenzen erfüllt werden, meinen die Unternehmen. So würden die Vergabebedingungen für diese Frequenzen nachträglich verschärft.

Auch hatten die drei Unternehmen die Verhandlungsgebote beanstandet. Diese verpflichten künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über Kooperationen zu verhandeln. Dabei geht es um das nationale Roaming sowie um Diensteanbieter, die selbst kein Mobilfunknetz betreiben und Netzbetreibern Übertragungskapazitäten abkaufen, um mit ihnen eigene Produkte zu vermarkten.

Auch den rund eine Woche vor dem geplanten Versteigerungsbeginn erhobenen Eilantrag von Mobilcom-Debitel/Freenet hat das Gericht abgelehnt. Das Unternehmen wollte erreichen, dass Netzbetreibern eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegt wird, nach der Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

Mit ihren Eilanträgen wollten die Antragsteller erzwingen, dass die Klagen Priorität bekommen und die Auktion erst nach der Gerichtsentscheidung über die Bühne gehen kann. Für alle Beteiligten wäre es nach Meinung von Telefónica notwendig gewesen, "möglichst vor Beginn der für Mitte März geplanten Auktion rechtliche Klarheit zu schaffen", heißt es in einer ersten Stellungnahme. "Immerhin hatten Ende 2018 insgesamt neun Unternehmen gegen die Vergaberegeln geklagt. Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste." Der Beginn der Versteigerung ist für den 19. März 2019 geplant. (anw)