5G: Bundesregierung will klare Sicherheitsvorgaben für Mobilfunkausbau

Die Regierung positioniert sich in der Debatte über Huawei: Bundesnetzagentur und BSI sollen Regeln für den sicheren Einsatz von Mobilfunktechnik formulieren.

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Huawei-Stand auf der CeBIT

(Bild: dpa, Holger Hollemann)

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Beim Ausbau des schnellen Mobilfunknetzes will die Bundesregierung mit Blick auch auf den chinesischen Netzwerkausrüster Huawei die allgemeinen Sicherheitsanforderungen verstärken. Dazu seien "klare Vorgaben" geplant für alle potenziellen Anbieter, berichtete das Handelsblatt am Donnerstag unter Berufung auf Regierungskreise. Die Regierung wolle Produkte von Huawei beim Aufbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G nicht ausschließen.

Die zuständigen Minister der schwarz-roten Koalition waren am Mittwoch zu Beratungen zusammengekommen. Die Sicherheitsstandards sollen von der Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt werden, wie es in Regierungskreisen hieß. Die Bundesnetzagentur arbeitet einen Sicherheitskatalog aus, das BSI erstellt ein Zertifizierungs- und Lizenzsystem für die konkreten Produkte, die beim Aufbau des 5G-Netzes verwendet werden dürfen.

Der Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur basiert auf dem Telekommunikationsgesetz, in dem das Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Regeln zur öffentlichen Sicherheit festgelegt sind, um "Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme gegen unerlaubte Zugriffe abzusichern", wie es in Paragraf 109 heißt. Die neuen Sicherheitsregeln sehen vor, dass die Unternehmen ihre Telekommunikationssysteme beschreiben und einer Gefährdungsanalyse unterziehen müssen, schreibt das Handelsblatt. Das BSI soll zusätzlich Standards zur Internetsicherheit entwickeln, Anforderungen an kritische Netze definieren und Sicherheitsstufen für unterschiedliche Netze entwickeln.

Huawei gehört zu den größten Anbietern der 5G-Mobilfunktechnik. In den USA und auch in Deutschland sind die Chinesen aber zuletzt wegen Sicherheitsbedenken rund um Datennetzwerke unter Druck geraten. Es liegen nach wie vor keine konkreten Beweise gegen Huawei oder andere chinesische Hersteller vor. Huawei selbst hatte die Sicherheitsbedenken zurückgewiesen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstag von China Sicherheiten für den Einsatz von Huawei-Technik beim Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verlangt. Man müsse mit China darüber sprechen, "dass eben nicht die Firma einfach die Daten an den Staat abgibt, die verwendet werden, sondern dass man da Sicherheiten bekommt", sagte Merkel bei ihrem Staatsbesuch in Japan.

Die Bundesregierung will den Netzbetreibern in Deutschland nicht grundsätzlich vom Einsatz von Huawei-Technik abraten. Stattdessen setzt sie auf eine Art Selbstverpflichtung. So sollen die Unternehmen freiwillig auf den Einsatz von Huawei-Technik im Kernnetz verzichten.

Vodafone setzt in seinem Kernnetz kaum Komponenten von Huawei ein und baut diese derzeit zurück, um das Netz zu vereinheitlichen. Die Entscheidung, im Kernnetz nur noch Komponenten von Nokia einzusetzen, habe mit den aktuellen Sicherheitsbedenken nichts zu tun, betont der Netzbetreiber.

Die Telekom und Telefónica sehen einen Verzicht problematischer. Denn: Huawei ist ein Big Player im Markt und stellt eine Reihe von Kernkomponenten für das 5G-Netz her, auf die Netzbetreiber kaum verzichten können. Außerdem setzen Telekom und Telefónica bereits jetzt in ihren Telekommunikationsnetzen Technik von Huawei ein, die sich nicht so ohne Weiteres ersetzen lasse.

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Die von der Bundesnetzagentur und dem BSI erarbeiteten Sicherheitsvorgaben sollen nach Informationen des Handelsblatt noch vor der Ende März geplanten 5G-Auktion fertiggestellt und den bietenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, damit sie Planungssicherheit haben.

Allerdings regt sich gegen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Lizenzen im März deutlicher Widerstand: Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) hatten dagegen geklagt. Telefónica hatte erst am Mittwoch einen Eilantrag gestellt, um den Versteigerungstermin auszusetzen.

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(mit Material der dpa) / (olb)