90.000 Beschwerden über Rufnummernmissbrauch

Die Bundesnetzagentur registrierte 2020 vor allem Beschwerden über belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung.

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(Bild: pook_jun/Shutterstock.com)

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In diesem Jahr sind bei der Bundesnetzagentur bis zum 15. Dezember 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch eingegangen. Die Aufsichtsbehörde rechnet damit, dass es 2020 insgesamt über 90.000 werden. Im Jahr 2019 hatte die Agentur 125.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch erreicht.

Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen in diesem Jahr belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung, teilte die Bundesnetzagentur mit. Einen deutlichen Rückgang der Beschwerden habe sie im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet: Nach über 31.000 im Vorjahr erreichten die Bundesnetzagentur hierzu bisher etwa 6500 Beschwerden. Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin die Angerufenen mitunter reflexhaft zurückrufen – und dann im Ausland landen und hohe Gebühren zahlen müssen.

Ebenfalls zurückgegangen sei die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk auf monatlich etwa 25 Beschwerden – das ist ein Drittel des Vorjahresdurchschnitts. Hier greife, dass im Februar dieses Jahres besondere Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung in Kraft getreten waren.

Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben gut 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Insbesondere in Hackingfällen seien unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten worden.

Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnte die Bundesnetzagentur nicht feststellen. Sie sei in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern, die Flüge oder Urlaubsunterkünfte stornieren wollten, in rechtswidrige, teure Warteschleifen geschickt wurden.

(anw)