A9 erhält US-Patent zur HTTP-Fehlerbehandlung

Ein Patent der Amazon-Tochter A9 beschreibt ein Verfahren, das Benutzern bei fehlerhaften URLs auf die Suchmaschine umleiten könnte.

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Von
  • Reiko Kaps

Das US-Patentamt hat der Amazon-Tochter A9 ein Patent erteilt, das ein Verfahren beschreibt, wie die Seitenladefehler eines Webservers unter Mithilfe eines weiteren Servers und einer Client-Software behandelt werden. Das Tochterunternehmen von Amazon hatte das Patent bereits im Jahr 2003 beantragt.

Das Verfahren sieht eine zusätzliche Software auf dem Rechner des Nutzers vor, zum Beipiel ein Browser-Plugin. Dieses erkennt Fehlermeldungen wie "404 Not found", die ein Webserver zurückliefert, wenn der Surfer eine URL eingetippt hat, die es auf dem Server nicht gibt. Das Plugin fragt dann gemäß A9-Patent mit der falschen URL einen weiteren, zusätzlichen Server, den Error Processing Server. Dieser liefert nach seiner Wahl eine Ersatzseite.

Ganz offensichtlich ist das Verfahren dazu bestimmt, den Surfer bei fehlerhaften URLs keine Fehlermeldung zu präsentieren, sondern ihn auf die A9-Seite umzulenken. Das ähnelt entfernt dem umstrittenen Sitefinder-Dienst, den Verisign aufgesetzt hatte, um Vertipper in Domain-Namen auszunutzen.

Die Auswahl an Ersatzseiten, die A9 schon in der Einleitung des Patents präsentiert, hat es in sich. Dass eine gelöschte oder temporär nicht verfügbare Seite aus dem A9-Cache angezeigt wird, klingt noch sinnvoll. Doch alternativ spielt der Error Processing Server (sprich A9) eine Seite ein, die irgendwie mit der angeforderten zu tun hat ("otherwise related to the requested object"). Oder der Error Processing Server entnimmt die alternative Webseite einer Tabelle, die er aus den vom Benutzer in der Vergangenheit aufgerufenen Webseiten erstellt (Punkt 7 des Patents). Das Plugin muss dazu also das Surf-Verhalten protokollieren oder die Browser-History an den Server übertragen.

Allerdings kursiert das neue A9-Patent im Internet gerade unter der Maßgabe, es handele sich im ein Trivialpatent auf angepasste Fehlerseiten auf Serverseite oder HTTP-Redirects. Was immer man von dem Patent halten mag: Da schon im ersten Satz der Patentschrift die Rede von einer Client-Komponente und einem zusätzlichen Server die Rede ist, hat das tatsächlich beschriebene Verfahren mit HTTP-Redirects ganz offensichtlich nichts zu tun.

Custom Error Pages sind ein schon lange genutztes Feature einiger Webserver, statt nummerischer HTTP-Fehlermeldungen ("404 Not found") Seiten zurückzuliefern, die dem Benutzer beim Beheben des Fehlers helfen. Das geschieht allein auf dem angesprochenen Server. Daher ist kein Browser-Plugin erforderlich und der Benutzer kann nicht ohne seine Mitwirkung auf einen anderen Server geraten, wie es beim A9-Patent vorgesehen ist. (rek)