Abhören ja - aber nicht bedingungslos

Das Bundesverfassungsgericht setzt deutliches Zeichen gegen schleichende Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Bundesnachrichtendienst darf auch künftig Telefonverbindungen im nicht leitungsgebundenen Verkehr mit dem Ausland ohne Verdacht abhören und Informationen über Straftaten an die Ermittlungsbehörden weitergeben.

Grundsätzlich bejahte das Bundesverfassungsgericht in seinem am Mittwoch verlesenen Urteil die Abhörbefugnisse des BND, forderte jedoch Einschränkungen des 1994 verschärften Verbrechensbekämpfungsgesetzes. So muß der Umgang mit Daten künftig einer effektiveren Kontrolle unterworfen werden und Abhöropfer sollen besser informiert werden. Auch darf die Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. BND-Präsident August Hanning, die Bundesregierung und Oppositionspolitiker begrüßten das Urteil. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, sprach von einem „Meilenstein zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte".

Die "tageszeitung", zwei Journalisten und der Hamburger Rechtsprofessor Michael Köhler hatten die Verfassungsbeschwerden eingelegt. Köhler warnte nach der Urteilsverkündung, daß der verdachtsunabhängigen Überwachung nun "ein Tor geöffnet worden" sei. Der Geheimdienst erfülle auf diese Weise reine Polizeiaufgaben, argumentierte Köhler. Grundsätzlich hält der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Erweiterung der Abhörbefugnisse des BND auf internationalen Terrorismus, Drogen- und Kriegswaffenhandel mit dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses vereinbar, da die Organisierte Kriminalität die außen- und sicherheitspolitischen Belange Deutschlands "in erheblichem Maße" berühre.(Christiane Schulzki-Haddouti)

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