Adblocker: Gute Chancen für Adblock Plus vor dem OLG Hamburg

In einem weiteren Verfahren setzt sich der Anbieter Adblock Plus Eyeo voraussichtlich gegen Verlage durch. Die Richter sahen keinen Wettbewerbsverstoß durch den Werbeblocker.

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Adblocker: Gute Chancen für Adblock Plus vor dem OLG Hamburg

(Bild: dpa, Stephan Jansen)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Im Streit über den Werbeblocker Adblock Plus kann sich der Hersteller Eyeo auf eine weitere gerichtliche Bestätigung seines Geschäftsmodells freuen. Am Donnerstag signalisierte der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dass er der Klage von Zeit Online und des Handelsblatts nicht zustimmen wird.

Das Verfahren zieht sich bereits drei Jahre hin und war das erste einer ganzen Reihe ähnlicher Klagen von Medienhäusern, die gegen den Marktführer Adblock Plus und sein Geschäftsmodell "Acceptable Ads" vorgehen. Der Hersteller Eyeo bietet den Werbeblocker für verschiedene Plattformen kostenlos an und finanziert sich dadurch, dass einige "nicht nervende" Werbeformen in der Voreinstellung nicht gefiltert werden.

Zwar hatten die Richter grundsätzlich die Existenz eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Eyeo und den Verlagen bestätigt, doch bei der Prüfung der Unlauerbarkeits-Kriterien sahen sie keine Handhabe gegen Adblocker-Hersteller. So sah der Senat weder die Voraussetzungen für eine gezielte Behinderung der Medienhäuser als gegeben noch eine allgemeine Marktstörung. Auch die Neuregelungen im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, die auch eine "aggressive geschäftliche Handlung" für unzulässig erklären, änderten letztlich nichts an der Bewertung.

Die Richter sahen in der mündlichen Verhandlung insbesondere kein Recht der Verlage darauf, dass das eingeführte Geschäftsmodell für Online-Medien ohne Änderungen erhalten werden müsse. So könnten sich Medien heute ohne größere Probleme vor Adblockern schützen oder einen Teil der Beiträge hinter einer Paywall zur Verfügung stellen. Auch die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit ändere an diesem Aspekt nichts.

Die Vertreter der Kläger zeigten sich von der Bewertung des Gerichts enttäuscht. "Es kann nicht sein, dass jemand ein Produkt kaputt macht und dann Geld dafür verlangt, es wieder zusammenzusetzen", erklärte Klägervertreter Matthies van Eendenburg. So führe auch die Einführung einer Paywall nicht dazu, dass Medien plötzlich ganz auf die Finanzierungsquelle Werbung verzichten könnten. Das Gericht könne nicht einfach voraussetzen, dass sich schon ein anderes Geschäftsmodell finden werde, das qualitativen Journalismus finanziere.

Eyeo-Anwältin Heike Blank verwies im Gegenzug darauf, dass es die Kläger bisher unterlassen hätten, gegen das Adblocken vorzugehen. So sei es technisch ohne weiteres möglich, dass Verlage Leser mit aktivierten Adblockern zum Entblocken ihrer Website aufforderten oder den Zugang ganz sperrten, wenn Werbung nicht ausgeliefert werden. Zudem stünde gar nicht fest, ob die Kläger für die Aufnahme in die Whitelist von Adblock Plus und kooperierenden Browsern überhaupt Geld bezahlen müssten, da erst ab einem gewissen Umfang der Werbeauslieferung Provisionen fällig würden. Es könne auch nicht die Rede davon sein, dass der Werbemarkt durch Adblocker zum Erliegen gebracht wird. So seien Adblocker seit mindestens 2006 in relevantem Umfang aktiv – dennoch steigerten sich die Umsätze mit Online-Werbung alljährlich.

Der Prozess ist Teil einer ganzen Reihe von Entscheidungen, die zwar im Ergebnis fast durchweg für Eyeo entschieden wurden, die Sachverhalte im Detail aber sehr unterschiedlich bewerten. Vor dem Oberlandesgericht München mussten bereits drei Medienhäuser eine Niederlage einstecken, in Köln konnte der Verlagskonzern Axel Springer einen Teilerfolg erzielen. Voraussichtlich im April wird sich auch der Bundesgerichtshof erstmals mit dem Streit über Adblock Plus befassen. (anw)