Alaska darf weiter Fotos von Sexualstraftätern online veröffentlichen

Der Supreme Court wies die Klage von zwei Sexualstraftätern ab, die sich durch Registrierungs- und Veröffentlichungsvorschriften doppelt bestraft sehen.

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Der Supreme Court, das höchste Gericht der USA, hat entschieden, dass der Bundesstaat Alaska weiterhin Fotos, Namen und Adressen von Sexualstraftätern auf seiner Internetpräsenz veröffentlichen darf, berichten US-amerikanische Medien. Damit wies das Gericht mit sechs zu drei Stimmen Bedenken von zwei Straftätern aus Alaska ab. Sie hatten ihre Klage gegen ein in dem Bundesstaat geltendes Gesetz damit begründet, sie würden durch die Veröffentlichung ihrer Daten ein zweites Mal bestraft -- und das verstoße gegen die Verfassung.

In einigen US-Bundesstaaten wurden Gesetze zur Registrierung von Sexualstraftätern erlassen, nachdem im Jahre 1994 die 7-jährige Megan Kanka in New Jersey entführt, vergewaltigt und getötet wurde. Dementsprechend werden diese Gesetze Megan's laws genannt. In Alaska wird Vorbestraften vorgeschrieben, dass sie sich alle 90 Tage bei der örtlichen Polizei melden und ihre aktuelle Adresse hinterlegen müssen. Darin sieht der Supreme Court keine besondere Belastung, zumal sich jeder Bürger in den USA von Zeit zu Zeit an Ämter wenden müsse.

Der Supreme Court sieht mehrheitlich in der Veröffentlichung der Daten keine Bestrafung für die Täter, sondern eine Information zum Schutz der Öffentlichkeit. Die drei Richter, die sich gegen die Entscheidung stellten, meinen, auch wenn es bei einem Sexualstraftäter keine Anzeichen für einen Rückfall gebe, sei er einer Langzeitbeobachtung und dauerhaften Demütigung ausgesetzt. (anw)