Alternativ-Lizenzen von Creative Commons und die Verwertungsgesellschaften

Bislang können etwa deutsche Autoren oder Künstlern, die den Verwertungsgesellschaften angehören, ihre Werke noch nicht unter den alternativen Lizenzen zur Verfügung stellen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert
  • Mattias Hermannstorfer

Creative Commons, die von Lawrence Lessig initiierte Organiation für alternative Lizenzen, verhandelt mit europäischen Verwertungsgesellschaften über den Einsatz der CC-Lizenzen. Bislang können deutsche Autoren oder Künstlern, die den Verwertungsgesellschaften angehören, ihre Werke noch nicht unter den alternativen Lizenzen zur Verfügung stellen. Die Verwertungsgesellschaften erhalten vertragsgemäß die Rechte der Weiterverwertung. Dies schließt derzeit noch aus, dass die Autoren ihre Werke für die nichtkommerzielle oder sogar kommerzielle Verwertung öffnen können. Auf der Musikmesse Midem sagte Mia Garlick, die das Commons-Konzept den Anwälten der International Organisation of Entertainment Lawyers (IAEL) vorstellte, sie rechne schon bald mit ersten Ausnahmenregelungen.

Creative Commons geht auf eine Initiative des Urehberrechtsexperten und Vordenkers für einen neuen Umgang mit geistigen Eigentum Lawrence Lessig und weiterer Wissenschaftler zurück. Sie gründeten vor rund vier Jahren die Lizenzierungsplattform. Durch sie soll die freie Nutzung geistigen Eigentums gefördert und ihre Überführung in den Bereich der Gemeingüter (Allmende) vereinfacht werden.

Die CC-Lizenzen wurden inzwischen in 26 Länderversionen umgesetzt, an Varianten für ein weiteres Dutzend Länder wird derzeit gearbeitet und mit 17 weiteren Ländern würden Gespräche geführt. Seit kurzem arbeitet auch eine Gruppe in China an der Anpassung an das eigene Recht. Zusätzlich zu den Lizenzen stellt Creative Commons auch verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, die das Veröffentlichen von CC-lizensiertem Material erleichtern. Yahoo und Google erlauben seit vergangenem Jahr eine gezielte Suche nach derartigen Inhalten.

Die Anwälte der Unterhaltungsindustrie bewerteten die Lizenz überwiegend kritisch. Nach Ansicht des US-Anwalts Michael Sukin werde jemand, der mit seinen Werken Geld verdienen wolle, die Lizenzen auf keinen Fall einfach so unterschreiben, "bevor er sie seinem Anwalt gegeben hat." Laut Sarah Fauldner vom Dachverband von Verwertungsgesellschaften Cisac "wissen die Leute vielleicht gar nicht, was sie da unterschreiben, wenn sie ihre Werke mit einer solchen Lizenz versehen."

"Für jeden, der Karriere als Künstler machen will, ist es auf jeden Fall sehr gefährlich, seine Werke unter diese Lizenz zu stellen," warnte Sukin. Ein junger Künstler, der seine Werke der Public Domain überlässt, mache damit die kommerzielle Verwertung unmöglich, selbst wenn er später dazu enstschließt, den Lizenzierungseintrag zu löschen.

"Es geht nicht um ein Modell alternativer Lizenzen", sagte Adam Singer, Chef der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS/PRS. Die cc-Lizenzen enthielten die Botschaft, dass es sich um eine regelrechte Reformation handele und Larry Lessig der Luther des Copyright sei. Genauso wie die katholische Kirche wollten auch manche Urheber- und Markenrechtsanwälte Lessig am liebsten auf den Scheiterhaufen bringen, so Singer scherzhaft. Aus Sicht Singers gelte es vor allem, die richtige Nische für die CC-Lizenzen zu finden. "In der Wissenschaft wird die Art von Lizenzen durchaus gebraucht."

CC-Vertreterin Garlick verwies auf die Abstimmung zur Auswahl der alternativen Lizenzen. Man wolle eine Situation verhindern, in der es hunderte von derartigen Lizenzen gebe, die untereinander inkompatibel seien. (Monika Ermert) / (mhe)