Amazon.com schließt Handel mit Kundendaten nicht aus

Der US-Online-Buchhändler Amazon.com baute in seine Datenschutzrichtlinie die Möglichkeit ein, Kundendaten zu veräußern.

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Von
  • Axel Kossel

Der US-Online-Buchhändler Amazon.com hat in seine Richtlinien zum Datenschutz einen Hinweis aufgenommen, dass Kundendaten künftig als Betriebsvermögen veräußert werden könnten. Er reagiert damit auf den Versuch der US-Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission), den Verkauf von Kundendaten im Rahmen der Konkursabwicklung von Toysmart.com zu reglementieren.

Toysmart.com hatte seinen Kunden zugesichert, dass ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben würden. Nach dem Konkurs wurden die Daten dann offen zum Verkauf angeboten. Die FTC fordert deshalb, dass eventuelle Käufer der Daten diese nur zum gleichen Zweck nutzen dürfen wie vormals Toysmart.com, also als Kundendatenbank für einen Online-Spielwarenhandel.

Amazon.com möchte sich nun offensichtlich den Rücken für den Verkauf solcher Informationen freihalten. Mit 23 Millionen registrierten Kunden besitzt der Buchhändler ein wertvolles Vermögen, dass sich gewinnbringend vermarkten ließe. Amazon-Sprecherin Patty Smith betonte, dass dies nicht geplant sei. Das Geschäft von Amazon sei der Buchhandel und nicht der Verkauf von Kundendaten. Man wolle sich nur für alle Eventualitäten rüsten. Allerdings steckt Amazon.com tief in den roten Zahlen; die Verluste betrugen im zweiten Quartal 2000 stolze 317,18 Millionen US-Dollar.

Die deutsche Tochter hat ihre Datenschutzrichtlinien nicht wie die US-Gesellschaft geändert, was nach deutschem Recht auch nicht ohne Weiteres möglich wäre. Die Richtlinien sehen jedoch vor, dass die in Deutschland erfassten Daten anderen Mitgliedern des Amazon.com-Konzerns zur Verfügung gestellt werden. (ad)