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Amazon macht Zulieferern "ein Angebot, das sie nicht ablehnen können"

Bernd Mewes

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

Amazon lĂ€sst sich von börsennotierten Zulieferern vertraglich Optionsscheine unter Börsenwert zusichern. SpĂ€tere Übernahmen nicht ausgeschlossen.

Amazon lĂ€sst sich von börsennotierten Zulieferern das Recht einrĂ€umen, Anteile des Unternehmens von bis zu 15 Prozent in Form von Optionsscheinen zukĂŒnftig auch unter Börsenwert einkaufen zu können. Das geht aus den Unterlagen der beteiligten Unternehmen und Interviews mit den betroffenen GeschĂ€ftspartnern hervor, ĂŒber die das Wall Street Journal berichtet.

Demnach sagten die FĂŒhrungskrĂ€fte mehrerer beteiligter Unternehmen aus, dass "sie das GefĂŒhl hatten, Amazons Forderung auf das Recht zum Kauf von Aktien nicht ablehnen zu können, ohne den Abschluss eines grĂ¶ĂŸeren Vertrags zu riskieren". Als BegrĂŒndung nannten die Unternehmen etwa, dass die GeschĂ€fte mit Amazon ihnen selbst zugutekommen könnten – auch in Form von steigenden Aktienkurse.

In einigen FĂ€llen ließ sich Amazon laut dem Bericht auch Rechte zur Vertretung im Vorstand und zur Möglichkeit Übernahmeangebote von Dritten zu ĂŒberbieten, einrĂ€umen. Mindestens ein Dutzend solcher GeschĂ€ft soll Amazon mit börsennotierten Unternehmen und mehr als 75 Ă€hnliche GeschĂ€fte in den vergangenen zehn Jahren mit privat gefĂŒhrten Unternehmen abgeschlossen haben, erklĂ€rt eine mit der Angelegenheit vertraute Person.

Bei seinen LieferantenvertrĂ€gen, die Optionsscheine beinhalten, setze Amazon auf "genaue lukrative Bedingungen, da viele Unternehmen das Angebot nicht ablehnen werden", so einige ehemalige FĂŒhrungskrĂ€fte von Amazon.

Eine Amazon-Sprecherin sagte, dass die VertrĂ€ge mit den Zulieferern und die damit verbundenen Optionen an Meilensteine gebunden seien, die Amazon erfĂŒllen mĂŒsse – etwa die Abnahmemenge beim Lieferanten. Die mit Garantien von Amazon abgeschlossenen HandelsertrĂ€ge lĂ€gen bei weniger als einem Prozent. Zu weiteren Details wollte sich Amazon nicht Ă€ußern, heißt es in dem Bericht [1] weiter.

In einem konkreten Fall berichtet das Wall Street Journal ĂŒber das Unternehmen SpartanNash Co..Der LebensmittelhĂ€ndler beliefert Amazon seit 2016. Im vergangenen Jahr habe Amazon den Vertrag fĂŒr Amazon-Fresh mit dem Lebensmittellieferanten um folgende Bedingungen ergĂ€nzt: Sollte Amazon in einem Zeitraum von sieben Jahren Lebensmittel im Wert von acht Milliarden Dollar kaufen, mĂŒsse SpartanNash fĂŒr Amazon die Möglichkeit einrĂ€umen, Optionsscheine von etwa 15 Prozent der SpartanNash-Aktien zu einem möglicherweise niedrigeren Preis des Marktwerts zu erwerben. ZusĂ€tzlich solle Amazon ĂŒber alle Übernahmeangebote fĂŒr SpartanNash informiert und eine Zehn-Tages-Frist fĂŒr ein Gegenangebot eingerĂ€umt werden.

Kein Kunde habe zuvor solche Bedingungen gefordert, erklĂ€rten mit der Angelegenheit vertraute Personen bei SpartanNash. "Die FĂŒhrungskrĂ€fte seien verblĂŒfft" gewesen, haben den Forderungen aber zugestimmt. Mit 15 Prozent wĂ€re Amazon nach der Investmentgesellschaft Blackrock Inc. der zweitgrĂ¶ĂŸte AktionĂ€r von SpartanNash. Einer der Mitarbeiter von SpartanNash erklĂ€rte, dass die FĂŒhrungskrĂ€fte nicht mit einem der grĂ¶ĂŸten Kunden (Amazon) feilschen wollten und die Bindung an Amazon das Profil des Unternehmens verbessern könnte. Eine Sprecherin von SpartanNash lehnte eine Stellungnahme ab.

Amazon gilt als die grĂ¶ĂŸte Produkt-Suchmaschine der Welt und hat mehr als 50 Prozent Anteil am deutschen E-Commerce-Umsatz [2]. Allein in Deutschland hat Amazon mit der integrierten Handelsplattform Marketplace 2018 ein Handelsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro erzielt.

Bereits 2010 hatte Amazon eine Preisvorschrift in seine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr HĂ€ndler aufgenommen, nach der HĂ€ndler ihre Waren auf anderen Plattformen nicht gĂŒnstiger anbieten durften, als auf dem Marketplace [3]. 2013 nahm das Unternehmen die Vorschriften zur Preisgestaltung zurĂŒck und wendete dadurch ein Wettbewerbsverfahren des Bundeskartellamts ab.

2017 verzichtete Amazon nach einer kartellrechtlichen Untersuchung der EU-Kommission auf die "ParitĂ€tsklausel" [4], um ein mögliches Bußgeld von zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes abzuwenden. Die sogenannte ParitĂ€tsklausel verlangte von Verlagen, Amazon bei E-Books mindestens genauso gute Konditionen einzurĂ€umen wie anderen HĂ€ndlern.

2020 hat das Bundeskartellamt ein Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet, um den Ausschluss von DritthĂ€ndlern bei Markenwaren zu untersuchen [5]. Seit 2018 fĂŒhrt Amazon etwa eine offizielle Verkaufslizenz von Apple und seit 2019 dĂŒrfen nur noch autorisierte HĂ€ndler, darunter Cyberport und Gravis, Apple-GerĂ€te ĂŒber Amazon anbieten.

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(bme [7])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.wsj.com/articles/amazon-demands-one-more-thing-from-some-vendors-a-piece-of-their-company-11624968099?mod=rss_Technology
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Verkaufen-bei-Amazon-Die-wichtigsten-Voraussetzungen-und-Unterschiede-5045511.html
[3] https://www.heise.de/news/Preisparitaet-Kartellamt-stellt-Verfahren-gegen-Amazon-ein-2054142.html
[4] https://www.heise.de/news/EU-Kartellrechtspruefung-Amazon-macht-Zugestaendnisse-beim-E-Book-Vertrieb-3606674.html
[5] https://www.heise.de/news/Kartellamt-leitet-Wettbewerbsverfahren-gegen-Amazon-und-Apple-ein-4942262.html
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[7] mailto:bme@heise.de