Anklage wegen Coup mit geklonten Debit-Karten

Die US-Staatsanwaltschaft hat eine Gruppe Ost-Europäern angeklagt, im November 2008 mit geklonten Debit-Karten neun Millionen US-Dollar von Konten abgehoben zu haben. Die Karten-Daten stammten aus einem Einbruch bei einem Zahlungsdienstleister.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Die US-Staatsanwaltschaft hat eine Gruppe Ost-Europäer angeklagt, im November 2008 mit geklonten Debit-Karten weltweit innerhalb weniger Stunden neun Millionen US-Dollar von Konten abgehoben zu haben. Die zum Erstellen der Karten erforderlichen Daten stammten aus einem vorherigen Angriff auf den Finanzdienstleister RBS World Pay, der für Unternehmen die Auszahlung von Lohngeldern vornimmt. Auch dieser Coup wird einem Teil der Angeklagten zur Last gelegt.

Demnach drangen vier der mutmaßlichen Täter bei RBS ein und gelangten durch "Reverse Engineering" an den Klartext der verschlüsselten PINs von 44 Lohn-Debit-Karten, mit denen Arbeitnehmer der von RBS betreuten Unternehmen weltweit ihr Gehalt an Geldautomaten abheben können. Zusätzlich erhöhten sie das Auszahlungslimit der Karten. 42 der Karten nutzten sie später zum Abheben, wobei sich eine Gruppe sogenannter Casher in 12 Stunden an 2100 Automaten in 280 Städten in den USA, der Ukraine, Italien, Hong Kong und anderen Ländern insgesamt mehr als neun Millionen Dollar auszahlen ließ. Die Casher durften laut Staatsanwaltschaft zwischen 30 und 50 Prozent der gestohlenen Summe behalten, den Rest mussten sie an die vier kriminellen Hacker weiterleiten.

Neben den vier aus Estland, Russland und Moldawien stammenden Verdächtigen stehen auch vier Casher vor Gericht, die allesamt aus Estland stammen. Damit habe man einem der technisch fortgeschrittensten kriminellen Banden von Cyberkriminellen das Rückgrat gebrochen, meint der US-Staatsanwalt. Die enge Kooperation der Behörden in den USA und Estland habe dies möglich gemacht.

Einer der Angeklagten stand bereits im September wegen des Diebstahls von rund 100.000 Kreditkartendaten vor Gericht. Nun drohen den Tätern gleich mehrere Jahre Haftstrafe, für die diversen während der Aktionen begangenen Delikte – zwischen 2 und 20 Jahren ist alles möglich.

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(dab)