Anzahl Großer Lauschangriffe bleibt auf niedrigem Niveau

Strafverfolger haben 2010 in drei Bundesländern in vier Ermittlungsverfahren vier "akustische Wohnraumüberwachungen" angeordnet. 2009 waren es noch neun große Lauschangriffe in acht Untersuchungsfällen.

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Strafverfolger haben 2010 in drei Bundesländern in vier Ermittlungsverfahren vier "akustische Wohnraumüberwachungen" angeordnet. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Unterrichtung (PDF-Datei) der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff hervor. 2009 fanden noch neun solche Überwachungen in acht Fällen statt. Anlässe waren in Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen im vergangenen Jahr schwere Straftaten wie die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, das Einschleusen mit Todesfolge sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen. Dabei wurden eine Privatunterkunft und drei "sonstige" Wohnungen verwanzt.

Die einzelnen Aktionen dauerten den Angaben zufolge zwischen einem Tag und 70 Tagen, wobei in einem Fall Übersetzungskosten in Höhe von 9500 und in einem anderen in Höhe von 10.000 Euro anfielen. Restliche Aufwendungen werden mit Summen zwischen 500 und 2000 Euro beziffert. Als relevant für das Anlassverfahren erwiesen sich die Lauschangriffe dem Report nach in drei Fällen, Bedeutung für weitere Strafverfolgungen erlangten sie nicht.

Große Lauschangriffe werden seit mehreren Jahren nur noch vergleichsweise selten angeordnet. 2005 gaben Richter in sieben Verfahren einem Gesuch nach einer akustischen Wohnraumüberwachung statt, 2006 in drei, 2007 in zehn Ermittlungsfällen. Davor lag die Zahl der genehmigten Wanzeneinsätze jeweils bei rund 30 pro Jahr. Ursache für die verringerten Zahlen ist hauptsächlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des Großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie dessen gesetzliche Umsetzung ein Jahr später. (anw)