Apple: iPhone-Originalteile für freie Werkstätten in Deutschland

Apple ermöglicht es unabhängigen Werkstätten in Europa erstmals, iPhone-Originalersatzteile und Spezialwerkzeug zu beziehen, aber unter Auflagen.

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iPhone Reparatur

(Bild: Apple)

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Apple bringt das "Programm für unabhängige Reparaturanbieter" nach Europa. Damit wird es auch für freie Werkstätten in Deutschland, Österreich und der Schweiz erstmals möglich, Originalersatzteile für iPhones wie Akkus und Displays beim Hersteller zu bestellen – ebenso wie Spezialwerkzeug für eine fachgerechte Durchführung der Reparatur. Bislang erhielten nur autorisierte Apple-Händler (Apple Authorized Service Providers – AASP) Zugang zu Originalteilen.

Nach der Einführung in den USA im vergangenen Sommer haben sich inzwischen 140 unabhängige Reparaturfirmen mit 700 Filialen in den USA dem Programm angeschlossen, wie Apple am Mittwoch mitteilte. Nun können auch Werkstätten in Europa und Kanada sich bei dem Programm für unabhängige Reparaturanbieter anmelden.

Man wolle, dass Kunden für iPhone-Reparaturen weitere Optionen erhalten, zugleich aber die "Sicherheit und Qualität" gewahrt bleibe, so Apples COO. Der Konzern gilt als strikter Gegner von "Recht-auf-Reparatur"-Initiativen, die einen freien Zugang zu Originalersatzteilen fordern. Apple verweist in der Debatte seit längerem auf Sicherheitsbedenken: Bei einer unsachgemäßen Instandsetzung des iPhones werde schnell der Akku beschädigt, das könne auch für den Besitzer gefährlich werden.

Apples Programm für unabhängige Reparaturanbieter steht nur Firmen offen, Privatpersonen können darüber keine Ersatzteile bestellen. Wie schon in den USA deckt das Programm ausschließlich iPhone-Reparaturen und die entsprechenden Teile ab. Freie Werkstätten sollen darüber die gleichen Teile, Werkzeuge, Reparaturanleitungen sowie Diagnose-Tools zu den selben Preisen erhalten, die es bisher nur für autorisierte Händler gab.

Das Programm geht mit bestimmten Regeln in Hinblick auf die Marke Apple einher. Berichten zufolge gab es außerdem Auflagen in den Apple-Verträgen, die strikt bis invasiv ausfallen: Apple behalte sich vor, jederzeit eine Prüfung der Werkstätten durchzuführen – auch noch nach Beendigung der Teilnahme an dem Programm. Dabei könne man gefälschte und "verbotene Produkte" beschlagnahmen sowie Strafzahlungen verhängen, berichteten US-Anwälte. Ob diese Vorgaben auch für Anbieter in Europa gelten, bleibt vorerst unklar. (lbe)