Apple will Patentansprüchen von Burst gerichtlich den Boden entziehen

Der Hersteller von Computersystemen und digitalen Unterhaltungsgeräten will per Gerichtsentscheidung patentrechtliche Ansprüche des Softwareherstellers Burst.com im Zusammenhang mit iPod und iTunes vorbeugend abwenden.

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Wie US-Medien berichten, hat Apple bei einem Bezirksgericht in San Francisco eine Klage gegen den Softwarehersteller Burst.com eingereicht, die patentrechtliche Ansprüche wegen vermeintlicher Benutzung von Bursts Audio- und Video-Softwaretechnik vorbeugend abwenden soll. Diesem Vorgehen entspricht im deutschen Rechtswesen das Instrument der sogenannten negativen Feststellungsklage. Ein Kläger will damit beispielsweise von vornherein gerichtlich klarstellen lassen, dass ein bestimmter möglicher Anspruch gegen ihn nicht begründet ist.

Wie es in der Klageschrift heißt, hat sich Burst bereits Ende 2004 an Apple gewandt und das Unternehmen aufgefordert, einen Lizenzvertrag für patentgeschützte Burst-Technik abzuschließen. Die Anwälte des Softwarehauses hätten Apple mitgeteilt, sie seien der Meinung, dass der Computerhersteller die betreffenden Patente verletze.

Nachdem sich einzelne Diskussionen übers Jahr 2005 hingezogen hätten, habe Burst schließlich mit rechtlichem Vorgehen gedroht. Apple hingegen bestreitet, irgendwelche der zur Debatte stehenden Patente verletzt zu haben, und will außerdem deren Berechtigung nicht anerkennen. Leider, so ein Apple-Sprecher, sei man nicht in der Lage gewesen, die Meinungsverschiedenheiten in aller Stille auszuräumen, sodass nun das Gericht entscheiden solle, ob an den patentrechtlichen Ansprüchen etwas dran sei. Apple verlangt vom Gericht, entweder eine Verletzung der fraglichen Patente zu verneinen oder diese schlechterdings für ungültig zu erklären.

In einer Reaktion auf Apples Klage ließ Burst.com verlauten, das Softwarehaus plane seinerseits eine Gegenklage wegen der Verletzung von Burst-Patenten im Zusammenhang mit den iPod-Geräten, mit iTunes-Produkten einschließlich des Music Store sowie mit QuickTime. Es geht also ausgerechnet um diejenigen Bereiche, die für Apple besonders einträgliche Geschäfte bedeuten. Die Verhandlungen mit den Computerpionieren aus Cupertino über eine Lizenzvereinbarung seien gescheitert, aber Burst sei zuversichtlich, das eigene geistige Eigentum auf dem Rechtsweg stärken und letztendlich doch noch den Abschluss eines Vertrags erreichen zu können.

Sollte Apples Rechnung nicht aufgehen, könnte Burst bereits die zweite hochkarätige juristische Trophäe für sich verbuchen: Aus einem von 2002 bis 2005 geführten Patent- und Antitrust-Rechtsstreit mit dem Software-Riesen Microsoft hat das im kalifornischen Santa Rosa beheimatete Unternehmen im Rahmen eines Vergleichs Lizenzentgelte von rund 60 Millionen US-Dollar herausgeholt. (psz)