Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald keine Ausnahme mehr

Die telefonische Krankschreibung soll künftig dauerhaft und nicht, wie bisher, nur bei leichten Atemwegserkrankungen möglich sein. Ein Gesetz ist in Arbeit.

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Festnetztelefon mit Tasten

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll künftig dauerhaft und nicht mehr nur bei leichten Atemwegsinfektionen möglich sein. Das berichtet die Ärztezeitung. Dies setzt allerdings eine leichte Erkrankung ohne starke Symptome voraus. Dann kann ein Arzt für Patienten, die ihm bereits bekannt sind, nach einer telefonischen Konsultation die Krankschreibung ausstellen. Dennoch solle eine Videosprechstunde gegenüber der telefonischen Beratung vorgezogen werden.

Möglich wird dies durch Änderungen des Arzneimittel-Lieferengpassgesetzes, das voraussichtlich Ende der Woche verabschiedet wird. Während der Coronakrise konnten sich Patienten bei einer Erkältung telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung war immer wieder verlängert und zwischenzeitlich ausgesetzt worden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Hausärzteverbände hatten sich dann aber weiter für die telefonische Krankschreibung ausgesprochen.

Im April hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten – noch dazu auch aufgefordert, das Ende der Telefon-AU zu überdenken. Vonseiten des Bundesausschusses hieß es damals, dass bis dato kein Antrag – etwa von der KBV – eingegangen war. Diesen hätte beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellen können. Damals hatte der G-BA damals auch keinen Beschluss fassen können.

"Durch die Änderungsanträge im parlamentarischen Beratungsverfahren zum Arzneimittel-Lieferengpassgesetz (ALBVVG) würde der Bundesausschuss einen neuen Regelungsauftrag zur telefonischen Arbeitsunfähigkeit erhalten – wann genau das Beratungsverfahren beim G-BA eingeleitet wird, hängt auch von dem Inkrafttreten des ALBVVG ab", teilte eine Sprecherin des Bundesausschusses heise online mit. Daher ist unklar, wann die neuen Regelungen umgesetzt werden können.

(mack)