Augsburger Allgemeine: Beschlagnahmung von Nutzerdaten war rechtswidrig
Das Augsburger Landgericht hat entschieden: Die Beschlagnahmung bei der Augsburger Allgemeinen Ende Januar war rechtswidrig. Die Zeitung musste dabei die Daten eines Forennutzers rausgeben, der wegen eines Kommentars angezeigt wurde.
Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Ende Januar erfolgte Beschlagnahmung bei der Augsburger Allgemeinen rechtswidrig war. Das berichtet [1] die Zeitung, deren Verlag auch die Beschwerde gefĂŒhrt hatte. Bei der Beschlagnahmung musste die Redaktion die Daten eines Foren-Nutzers aushĂ€ndigen [2], der vom Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) wegen eines vermeintlich beleidigenden Kommentars angezeigt wurde. Das Amtsgericht gab darauf einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aus.
Der Forennutzer hatte sich im Herbst vorigen Jahres zu Ullrichs PlĂ€nen geĂ€uĂert, gegen die StraĂenprostitution in Augsburg vorzugehen. Sein Kommentar lautete der Allgemeinen zufolge: "Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen MĂ€nnern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!" Im Oktober habe sich daraufhin Ullrichs Anwalt bei der Zeitung gemeldet. Um gegen den Forennutzer UnterlassungsansprĂŒche geltend machen zu können, solle die Redaktion mitteilen, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt. Die Redaktion lehnte die Forderung ab. Ullrich hatte darauf die Anzeige erstattet.
Laut Bericht entschied nun das Landgericht als nĂ€chsthöhere Instanz, dass die Entscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war. Die ĂuĂerung des Forennutzers sei "bei einer wertenden Gesamtbetrachtung" keineswegs strafbar gewesen, sondern nur eine subjektive Auffassung. Zwar sei sie in der Form herabwĂŒrdigend, jedoch sei bei öffentlichen ĂuĂerungen zu politischen Themen der straffreie Bereich der Meinungsbekundung groĂzĂŒgiger auszulegen, gemÀà der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Augsburger Allgemeine vertrat vor Gericht auch die Auffassung, dass Forennutzer als Informanten der Redaktion den Schutz der Pressefreiheit genössen â die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Die BeitrĂ€ge von Nutzern gehörten ihrer Entscheidung nach weder zum redaktionellen Teil noch könne ein Nutzer als Informant der Journalisten gelten. Vielmehr sei jeder Nutzer entsprechend der Bestimmungen des Forums fĂŒr seine BeitrĂ€ge verantwortlich. (axk [3])
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