Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Lieferando ein, beobachtet aber weiter

Restaurants, die mit dem Lieferdienst Lieferando zusammenarbeiten, dürfen ihr Essen nicht anderswo günstiger verkaufen. Was das Kartellamt zur Klausel sagt.

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(Bild: Cineberg/Shutterstock.com)

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Das Bundeskartellamt stellt ein Verfahren gegen den Essenslieferanten Lieferando zur Überprüfung der Festpreisklausel ein. Die Vertragsbedingung der Yourdelivery GmbH stammt aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vermittlungsplattform. Sie untersagt es teilnehmenden Restaurants, auf anderen Plattformen günstigere Preise anzubieten. Das schließt die eigene Website der Restaurants und Lieferandos Mitbewerber ein.

Aus Ermessensgründen hat das Amt das Verfahren eingestellt – das solle aber keinen Rückschluss auf die Zulässigkeit der Klausel geben, heißt es in der Mitteilung des Kartellamtes. Wie sich der Markt weiter entwickelt, sei schwierig zu prognostizieren. Die Kartellwächter wollen die Nachfrage von Verbrauchern aber weiter beobachten, insbesondere nach dem Marktzutritt von Uber Eats und Wolt. Infolge vermehrter Beschwerden und abhängig von der Marktentwicklung könnte das Bundeskartellamt die Regelung erneut überprüfen.

Neben der Klausel kritisiert das Kartellamt auch von Lieferando erstellte Websites für teilnehmende Restaurants. Durch die sogenannten Schatten-Websites würden Kunden ungewollt Vermittlungsleistungen von Lieferando in Anspruch nehmen. Für die kombinierte Wirkung aus beiden Leistungen hat das Kartellamt allerdings keine Belege gefunden. Vor allem, weil Restaurants auf die Website von Lieferando verzichten könnten.

Ermittelt hat das Amt bei Wettbewerbern und Gastronomie-Verbänden, um die Wirkung der Klausel zu analysieren. Solche Vertragsbedingungen können sich negativ auf den Wettbewerb zwischen Anbietern oder für den Start neuer Plattformen auswirken. Die Behörde kam aber zum Ergebnis, dass nicht nur der Preis eine Auswirkung auf den Markt hat, sondern auch Plattform und Service. Der Markt sei dynamisch und neue alternative Anbieter erscheinen weiterhin.

2021 ging aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, dass die Bundesregierung Lieferandos Bestpreisklausel genauer unter die Lupe nimmt. Solche Klauseln waren in der Vergangenheit bereits Bestandteil von Untersuchungen geworden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, vergleicht Lieferandos Klausel mit ähnlichen Verboten aus anderen Branchen: "Unsere Untersagung einer ähnlichen Klausel bei der Hotelplattform Booking.com hatte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Die Marktverhältnisse bei Essenslieferungen sind aber derzeit andere als im Booking.com-Fall bei den Hotelbuchungsplattformen: Der Markt und die Geschäftsmodelle rund um Essensbestellungen sind im Moment stark in Bewegung. Die Restaurants nehmen nach unseren derzeitigen Ermittlungen neu auf den Markt tretende Alternativangebote zunehmend wahr und beauftragen teilweise auch parallel mehrere Lieferdienste."

(stri)