Gesichtserkennung mit KI: Datenschützer fordern strenge Regulierung

Während die Forderungen nach KI-gestützter Gesichtserkennung zur Verhinderung von Straftaten immer lauter werden, warnen Datenschützer erneut vor den Gefahren.

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Überwachungskamera

Droht die Massenüberwachung?

(Bild: heise online / mack)

Lesezeit: 3 Min.

Während die Forderungen nach KI-gestützter Gesichtserkennung zur Verhinderung von Straftaten immer lauter werden, warnen auch die Datenschützer erneut vor deren großflächigem Einsatz. Falls es tatsächlich zu einer Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden kommen soll und diese das Internet nach Bildern für einen Abgleich anderer Bilder oder Videoaufnahmen durchsuchen können, brauche es einen strengen gesetzlichen Rahmen. "Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen kann ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen sein", schließt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

Die bisherigen Regelungen bieten nach Ansicht der DSK keine ausreichende Grundlage für den Einsatz solcher Systeme. Wie intensiv der Eingriff ist, hängt von der Art der ausgewerteten Daten, der eingesetzten Technik und dem Automatisierungsgrad ab. Dabei sei speziell die "Streubreite der Maßnahme" von Bedeutung. Auch die Frage, wie viele Menschen zu Unrecht überwacht beziehungsweise miterfasst werden sei wichtig. Ebenso sei es problematisch, wenn eine solche Überwachung heimlich stattfindet und wenn Menschen aufgrund von Fehlern fälschlicherweise verdächtigt werden.

Die EU hat in der KI-Verordnung bestimmte Anwendungen verboten – etwa die anlasslose Analyse von Gesichtern. "Sofern nach der KI-Verordnung und dem Verfassungsrecht Regelungsspielraum für den nationalen Gesetzgeber verbleibt und er den entsprechenden Einsatz als zwingend erforderlich betrachtet, muss er spezifische, verhältnismäßige Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen schaffen", heißt es in der Entschließung (PDF).

Dabei verweist die DSK auch auf Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Gesichtserkennungstechnologie dürfe nur unter "strikter Einhaltung des einschlägigen Rechtsrahmens und ausschließlich in solchen Fällen verwendet werden, in denen die Anforderungen an die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit belegbar erfüllt sind".

Vor dem Hintergrund geplanter erweiterter Befugnisse für die Polizei äußerte auch die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Louisa Specht-Riemenschneider Bedenken, wie das Handelsblatt berichtete. Der umstrittene und kürzlich von der niederländischen Datenschutzaufsicht abgestrafte US-Anbieter Clearview dürfe hier beispielsweise nicht zum Einsatz kommen. Alternativen gebe es in Deutschland nicht.

Auch Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, warnte ebenfalls, dass die Privatsphäre Unschuldiger stark beeinträchtigt werden könnte, wenn Gesichtserkennung umfassend eingesetzt wird. Gayk betont, dass es wichtig sei, das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren, um einen Überwachungsstaat zu vermeiden.

Bayern plant derweil, die Echtzeit-Gesichtserkennung bei der Polizei einzuführen. Dazu sollen bestehende Kameras an öffentlichen Orten zum Einsatz kommen. Kritiker warnen, dass solche Maßnahmen die Unschuldsvermutung gefährden und die Fehleranfälligkeit der Systeme nicht berücksichtigt wird.

(mack)