BKA-Gesetz: Kritik aus CDU, SPD und Justiz

Norbert Röttgen hält die Observation von Wohnungen Unbeteiligter für problematisch, der Berliner Innensenator kritisiert die Diskriminierung von Imamen. Und der Richterbund hat Bedenken wegen der Weitergabe von BKA-Daten an den Verfassungsschutz.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Referentenentwurf (PDF-Datei) des BKA-Gesetzes wird auch von Mitgliedern der regierenden Großen Koalition kritisiert. Die CDU hält den Schutz unbeteiligter Staatsbürger für ungenügend, die SPD macht sich für den Vertrauensschutz muslimischer Geistlicher stark. Auch unter Juristen gibt es Bedenken, vor allem wegen der geplanten Weitergabe von BKA-Daten an den Verfassungsschutz.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Norbert Röttgen, begrüßte im Namen des Fraktionsvorstandes den Referentenentwurf des BKA-Gesetzes. Allerdings müsse der Entwurf noch verbessert werden, erklärte Röttgen gegenüber Thomson Reuters. Besonders die Observation von Wohnungen Unbeteiligter sei problematisch. Sie ist nach dem Referentenentwurf dann erlaubt, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Terrorverdächtiger die Wohnung aufsuchen kann. Dagegen erklärte Röttgen: "Unbeteiligte Staatsbürger müssen sicher sein, dass sie nicht Gegenstand staatlicher Überwachungsmaßnahmen werden."

Änderungswünsche formulierte auch der Berliner Innensenator Ehrhart Körting. Besonders die Diskriminierung der Imame sei mit Verweis auf die fehlende Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft problematisch: "Man kann muslimischen Geistlichen nicht die Rechte ihrer christlichen Kollegen aus formalen Gründen verweigern", erklärte Körting im Interview mit der tageszeitung. In diesem Gespräch erklärte Körting außerdem, dass die weitreichenden Befugnisse des BKA-Gesetzes im Fall der "Sauerland-Attentäter" wahrscheinlich wenig genutzt hätten, weil die akustische Überwachung abgebrochen werden musste, als gebetet wurde.

Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, kritisierte gegenüber dem Südwestrundfunk, dass die richterliche Überprüfung einer Überwachungsmaßnahme nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur Online-Durchsuchung geregelt sei. Nach dem Urteil des Gerichts müsse im Sinne der Gewaltenteilung eine Kontrolle von außen erfolgen, eine "unmittelbare richterliche Nachkontrolle". Frank kritisierte außerdem die Entwurfspassagen als besonders heikel, nach denen das BKA Daten an den Verfassungsschutz weitergeben dürfe. Das sei nur bei schwersten Bedrohungslagen zulässig.

Siehe dazu auch::

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)