BSI: Sicherung von Aufzeichnungssystemen in Taxen ab 2024

Manipulationen von Aufzeichnungen von Geschäftsvorfällen sind ein Problem. Ab 2024 müssen auch Taxen zertifiziert manipulationssichere Systeme nutzen.

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(Bild: ON-Photography Germany/Shutterstock.com)

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme aktualisiert. Ab kommenden Jahr fallen gemäß Kassensicherungsverordnung des Bundesjustizministeriums auch Taxen und Funkmietwagen unter die Richtlinien.

Durch die Digitalisierung von Geschäftsvorfällen würden diese in der Regel mit elektronischen Aufzeichnungssystem, etwa elektronischen Kassensystemen, erfasst. Damit diese Aufzeichnungen nicht nachträglich und unbemerkt manipuliert werden, müssen sie seit 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung geschützt werden, erläutert das BSI. Nachdem die Einführung dieser Sicherheitseinrichtungen für Kassen erfolgreich war, wurde demnach der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung erweitert.

Dadurch fallen ab 2024 auch Taxen und Funkmietwagen unter den Anwendungsbereich der BSI-Vorgaben, führt das BSI weiter aus. Die Behörde erklärt zudem, die neuen Versionen der Technischen Richtlinien hätten zum Ziel, die Integration des neuen Anwendungsbereichs der Taxameter und Wegstreckenzähler zu erleichtern, die Zertifizierung technischer Sicherheitseinrichtungen zu optimieren und die Prüfbarkeit des gesetzeskonformen Einsatzes von technischen Sicherheitseinrichtungen durch Finanzbehörden zu verbessern.

Der Einsatz und Austausch technischer Sicherheitseinrichtungen verschiedener Hersteller solle zudem erleichtert werden. Der BSI-Vizepräsident Schabhüser sagt dazu: "Die gezielte Suche nach Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten ist ein lukratives Geschäftsmodell, das auch hohe Investitionen, Expertise und zeitliche Aufwände zur Identifikation von Angriffsmöglichkeiten rechtfertigt. Die Vorgaben des BSI sind daher eine ganz wesentliche Grundlage zur Verhinderung nachträglicher Manipulationen".

Die aktualisierte Technische Richtlinie lässt sich auf der Webseite des BSI herunterladen. Als 2020 die Umsetzung solcher technischen Manipulationssicherungen Pflicht wurde, gab es großen Rummel um die damit einhergehende Bonpflicht etwa bei Bäckern. Inzwischen ist es darum aber wieder ruhig geworden.

(dmk)