Fehlendes Relais bei Balkonkraftwerken: Deye und Bundesnetzagentur äußern sich
Wechselrichtern für Balkonkraftwerke von Deye fehlt zumindest zum Teil ein nach VDE-Norm verlangtes Relais. Der Betrieb sei trotzdem sicher, behauptet Deye.
Zum vergangenen Wochenende platzte die Bombe: Einer aktuell ungeklärten Anzahl der weitverbreiteten Mikro-Wechselrichter für Balkonkraftwerke des Herstellers Deye fehlt ein Relais, das nach VDE-Norm zur Sicherheit vorgesehen und Teil des Prüfzertifikats für die hiesige Zulassung ist. Die konkreten Folgen lassen sich noch nicht abschätzen. Deye hat jetzt gegenüber heise online Stellung dazu bezogen.
Der Hersteller betont, "dass es sich primär um ein regulatorisches Thema handelt und bisher keine Gefahr vom Betrieb der Wechselrichter bekannt ist oder nachgewiesen werden konnte. Uns sind keine Vorfälle bekannt, bei denen es zu einem Schaden an Mensch oder Material durch unsere Produkte gekommen ist".
Deye steht im Kontakt mit der Bundesnetzagentur
Deye steht eigenen Angaben zufolge bereits im Austausch mit der Bundesnetzagentur, "um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen". Der Prozess sei im vollen Gange und man gehe davon aus, die "Situation in kurzer Zeit vollends geklärt zu haben".
Das Unternehmen kündigt zudem eine öffentliche Stellungnahme "in ein paar Tagen" an. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) antwortete heise online bereits am Freitag auf Nachfrage, dass das Problem dort nicht bekannt sei. Die Behörde führte zudem zur Frage, ob ein Betriebsverbot für betroffene und mutmaßlich betroffene Geräte erlassen würde, aus: "Bei Feststellung von Produktmängeln durch akkreditierte Messungen erfolgen angemessene markteinschränkenden Maßnahmen."
Die Bundesnetzagentur ergänzte auf die Nachfrage, ob Netzbetreiber das Recht hätten, den Betrieb zu untersagen: "Nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Kap. 6.4.1. ist bei einer Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage beispielsweise ein Auslösetest des Kuppelschalters vorzunehmen. Bei einem festgestellten Defekt des Kuppelschalters darf eine Erzeugungsanlage nicht einspeisen und darf nicht wieder einschalten." Netzbetreiber dürften vermuten, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist, wenn die Konformität zu den VDE-Regeln mit einem Zertifikat nachgewiesen wurde. "Hat ein Netzbetreiber jedoch Kenntnis darüber, dass die technischen Regeln des VDE nicht eingehalten wurden, darf ein Netzbetreiber den Betrieb einer Erzeugungsanlage (z.B. fehlgeschlagener Funktionstest) untersagen", schließt die Bundesnetzagentur ihre Stellungnahme ab.
Weil bislang weder die Bundesnetzagentur noch einzelne Netzbetreiber konkrete Maßnahmen ergriffen haben, sind die praktischen Auswirkungen für die Nutzerinnen und Nutzer von Deye-Wechselrichtern und anderer betroffener Marken weiter unklar. Insbesondere die Reaktion der Bundesnetzagentur wird im konkreten Fall die Zukunft der betroffenen Geräte bestimmen. Hohe Fehlerzahlen und durch Deye-Wechselrichter verursachte Sach- oder Personenschäden sind derzeit nicht bekannt.
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(dmk)