Batterie-Verordnung: EU-Staaten stimmen für austauschbare Akkus

Der Ministerrat hat eine neue Verordnung angenommen, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien verschärft werden und wechselbare Akkus kommen.

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(Bild: EU-Kommission)

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Batterien müssen in der EU künftig langlebiger und austauschbar sein. Der EU-Ministerrat hat am Montag einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung final ohne Gegenstimmen befürwortet, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für die Stromspeicher verschärft werden. Das Gesetz ersetzt eine bisherige Richtlinie und wird den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung über die Wiederverwendung bis zum Recycling – regeln. Dabei soll gewährleistet werden, dass Batterien "sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig" sind.

Von 2027 an sollen in Geräte eingebaute Akkus nach der Verordnung, die das EU-Parlament bereits Mitte Juni passierte, von den Endnutzern entfernt und ersetzt werden können. Batterien für leichte Verkehrsmittel müssen von einem unabhängigen Fachmann ausgetauscht werden können. Ersatzbatterien sollen noch mindestens fünf Jahre erhältlich sein, nachdem sie auf den Markt gebracht wurden. Den Wirtschaftsakteuren bleibt laut den europäischen Gesetzgebungsgremien mit der Übergangsfrist genügend Zeit, die Gestaltung ihrer Produkte an diese Anforderung anzupassen. Die Mitgliedsstaaten sprechen hier von einer besonders "wichtigen Bestimmung" für Verbraucher.

Für Smartphones und Tablets gelten Sonderregeln. Die einschlägigen Ökodesign-Vorgaben lassen den Herstellern die Wahl: Entweder gestalten sie ihre Mobilgeräte so, dass Nutzer den Akku selbst tauschen können. Sie können die Batterie allerdings auch fest einbauen. Dann muss diese aber nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Mal aufladen mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen. Smartphones sind zudem staub- und wasserdicht zu gestalten.

2021 hatte sich der Bundestag unter der schwarz-roten Koalition noch nicht zu einer solchen Klausel durchringen können, obwohl auch das Bundesumweltministerium prinzipiell dafür war. Samsung warnte zuvor, dass bei einer Vorgabe für wechselbare Akkus spezielle Produkte für Deutschland entwickelt werden müssten, die dann "automatisch etwas klobiger" ausfallen könnten. Nur bei Altgeräten ist hierzulande unabhängiges Fachpersonal bislang legitimiert, Batterien "mit handelsüblichem Werkzeug" zu entnehmen und zu entsorgen.

Prinzipiell umfasst die neue Verordnung alle Batterien, also etwa auch Traktions-, Industrie- und Starteraltbatterien, die hauptsächlich für Fahrzeuge und Maschinen verwendet werden. Eingeschlossen sind zudem Akkus in leichten Verkehrsmitteln wie Elektrofahrräder, E-Mopeds oder E-Scooter.

Mit der Verordnung werden Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen eingeführt, unter anderem in Bezug auf die Batteriebauteile und den Rezyklatanteil. Dazu kommt für Akkus mit einer größeren Leistung ein digitaler Batteriepass in Form eines QR-Codes. Darin sollen Daten wie der CO₂-Fußabdruck, Arbeitsbedingungen in der Rohstoffgewinnung und der Batteriezustand festgehalten werden. Um den Mitgliedstaaten und der Industrie ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben, werden die Vorschriften für die Kennzeichnung ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.

Dazu kommen Sammelziele für Gerätealtbatterien für die Hersteller. Die Quoten liegen bei 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. Für leichte Verkehrsmittel fallen sie etwas niedriger aus. Bis Ende 2027 sollen 50 Prozent und bis Ende 2031 80 Prozent des Lithiums aus Altbatterien verwertet werden. Verpflichtend wird ein Mindestrezyklatanteil für Industrie-, Starter- und Traktionsbatterien. Dabei gelten zunächst 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei sowie je 6 Prozent für Lithium-Nickel. Für Nickel-Cadmium-Batterien wird ein Recyclingeffizienzziel von 80 Prozent und für andere Altbatterien von 50 Prozent bis Ende 2025 festgelegt.

Allgemein soll mit der Verordnung eine Kreislaufwirtschaft für den Sektor geschaffen werden. "Batterien sind von zentraler Bedeutung für den Dekarbonisierungsprozess und beim Übergang der EU zu emissionsfreien Verkehrsträgern", betonte die spanische Ministerin Teresa Ribera, die für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zuständig ist, im Namen der Ratspräsidentschaft. Gleichzeitig seien Altbatterien eine Quelle für zahlreiche wertvolle Ressourcen. Mit dem Gesetz werde die EU in der Lage sein, "diese kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein". Die Verordnung kann nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann 20 Tage später in Kraft.

(olb)