Bayerns Polizei: Datenschützer fordert Stopp des Trainings von Palantirsoftware​

Bayerns Polizei möchte eine Analysesoftware vom US-Unternehmen Palantir mit echten Personendaten testen. Der Landesdatenschützer fordert ein Stopp.

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Nahaufnahme eines Polizeiautos

(Bild: Pradeep Thomas Thundiyil/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Der Testbetrieb der Polizeianalysesoftware VeRA widerspricht geltenden Datenschutzbestimmungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Prüfung der Software des US-Anbieters Palantir. Petri forderte laut dem Bayerischen Rundfunk das LKA in München auf, den Betrieb zu stoppen.

Recherchen des Bayerischen Rundfunks im vergangenen Herbst hatten den obersten Datenschützer des Freistaates auf den Plan gerufen. Für den Testbetrieb der Analysesoftware, die auf Palantirs Produkt Gotham basiert, hatte das LKA in Bayern echte Personendaten als Trainingsdaten eingepflegt. Grundsätzlich erhoffen sich die Ermittler Unterstützung bei der Auswertung wachsender Datenberge und raschere Ergebnisse, etwa zur Umfeldanalyse von Verdächtigen.

Petri monierte, dass es an einer Rechtsgrundlage für das Training von VeRA mit echten Personendaten fehle. Entsprechende Nachbesserungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz stehen nach wie vor aus. Wie heikel der Einsatz automatischer Analyseverfahren bei der Verbrechensaufklärung ist, unterstrich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Februar. Die Karlsruher Richter hatten darin die Profiling-Aktivitäten in Hessen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auch dabei kommt Gotham zum Einsatz.

Mehrere Bundesländer hatten Bayern mittlerweile auch eine Absage für den Vorschlag erteilt, VeRA als gemeinsames Werkzeug zu nutzen. Bayern hat laut dem BR bereits rund 13 Millionen Euro für VeRA ausgegeben. Um Bedenken bezüglich eines Datenabflusses in Richtung Palantir Server auszuschließen, hatte das Innenministerium vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (FHI SIT) bestätigen lassen, dass es keine Hintertür in Gotham gebe.

Petris Bescheid zur fehlenden Rechtsgrundlage werde derzeit geprüft, berichtet nun der BR unter Berufung auf das Bayerische Innenministerium. Im Ministerium steht man auf dem Standpunkt, dass eine spezielle Rechtsgrundlage nicht notwendig ist, weil es im Testbetrieb nur um die Funktionsfähigkeit des Systems gehe. Ein Einsatz für polizeiliche Zwecke finde im Testbetrieb nicht statt.

(axk)