Behörde lehnt Zusammenschaltung von Breitbandnetzen ab

Die Deutsche Telekom muss den Datenverkehr ihrer T-DSL-Anschlüsse nicht in die ATM-Netze ihrer Konkurrenten durchleiten.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Die Deutsche Telekom muss den Datenverkehr ihrer T-DSL-Anschlüsse nicht in die ATM-Netze ihrer Konkurrenten durchleiten. Einen entsprechenden Antrag der Telefongesellschaft Talkline aus Elmshorn wies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zurück. T-DSL-Kunden bleiben weiterhin an T-Online als einzigen Internet-Provider gebunden, allenfalls können sie einen der T-DSL-Wiederverkäufer wählen.

Talkline forderte, dass T-DSL-Kunden im Wege von ATM-Netz-Zusammenschaltungen einen Internet-Provider frei wählen dürfen. Martin Ortgies, Pressesprecher der Talkline, sagte in einem Gespräch mit heise online, dass sein Unternehmen die gegenwärtige Regulierung im Telefonmarkt auf den DSL-Markt übertragen wollte. So wie heute eine "Durchleitung von Telefongesprächen per Call-by-Call oder Preselection zu einem Telekom-Mitbewerber möglich ist, wünschen wir uns auch Regelungen für die Durchleitung von Internet-Verbindungen über Telekom-DSL-Anschlüsse". Ortgies weiter: "Gegenwärtig wäre sogar eine technische Zusammenschaltung der Netze auf Ebene der ATM-Backbones möglich, doch der Regulierer entschied sich dagegen. Ganz anders hat die Behörde jedoch zu Beginn der Liberalisierung in einer ähnlichen Situation entschieden: Damals musste der Staatsbetrieb sein Telefonnetz eigens für die neuen Telefongesellschaften umstellen", meinte Ortgies.

Nach dem heise online vorliegenden Beschluss listet die Behörde gleich mehrere Gründe für ihre Ablehnung auf. Die RegTP meint, dass für die Telekom gravierende, nicht zumutbare Erweiterungen ihres Netzes notwendig wären. Für solche Erweiterungen sieht die Behörde jedoch keine gesetzliche Grundlage; eine Pflicht zur Zusammenschaltung von Netzen, die auch einen Netzausbau rechtfertigen würde, sei gesetzlich nicht gegeben. Dies gelte lediglich für den Sprachverkehr, nicht jedoch für Breitband-Datendienste.

Ferner stellt die RegTP fest, dass die im Antrag formulierten Forderungen darauf hinauslaufen würden, dass der Kunde kein T-DSL-Produkt mehr hätte – denn dann stünde ja nicht mehr das ATM-Netz der Telekom mit seinen eigenen T-DSL-prägenden Merkmalen zur Verfügung, sondern das anders gestaltete ATM-Gegenstück der Antragstellerin Talkline oder das eines Mitbewerbers. Aufhorchen lässt, dass die Telekom während der Verhandlungen erklärte, eine "breitbandige Verkehrszuführung für IP-Plattformbetreiber" zu planen. So erscheint immerhin eine für den Surfer wünschenswerte Netzzusammenschaltung auf IP-Ebene denkbar. (dz)