Behörden kippen USK-Altersfreigabe für Computerspiele

Die Jugendschutzbehörden und die Hersteller von Computerspielen liegen im Clinch: ab Mai wollen die Behörden die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nicht mehr anerkennen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.

Die Jugendschutzbehörden und die Hersteller von Computerspielen liegen im Clinch: ab Mai wollen die Landesjugendbehörden die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) festgelegten Altersfreigaben nicht mehr anerkennen und haben ihre bisherige Zusammenarbeit mit der USK aufgekündigt. Künftig empfehlen die Jugendschützer Händlern, die Gamesoftware vertreiben, sich nur noch auf das Urteil der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zu verlassen. An der FSK-Bewertung sind die Landesjugendbehörden beteiligt.

"Der Verdacht liegt nahe, daß die Kündigung der Vereinbarung nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Vorlage- und Kennzeichnungspflicht für alle Medieninhalte ist, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sein könnten", argwöhnt die USK. Keiner der gekennzeichneten Titel sei "in fünf Jahren Prüfpraxis der USK vom Staatsanwalt kassiert" worden. "Käufer wie Verkäufer in den Warenhausketten von 'allkauf' bis 'Woolworth' konnten sich seit 1994" auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung der USK verlassen.

Der Streit zwischen Jugendbehörden und Spieleherstellern schwelt bereits seit Jahren. Für die Jugendschützer sind Computerspiele mit Filmen oder Videos "vergleichbare Bildträger", und für diese schreibt das Jugendschutzgesetz eine Altersfreigabe vor. Die Softwarehersteller wollen die Computergames nicht mit dem Konkurrenzmedium Video in einen Topf geworfen sehen und lehnen eine behördliche Kennzeichnungspflicht als "Vorzensur" ab. (ciw)