Bekämpfung der Corona-Pandemie: Kurze Verschärfung über die Osterfeiertage

Schon zum zweiten Mal wird es ein Ostern unter Corona-Bedingungen geben. Kanzlerin und Regierende der Länder ordnen fünf Tage Ruhe an.

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(Bild: narongpon chaibot/Shutterstock.com)

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  • dpa
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Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in einen für kurze Zeit verschärften Lockdown. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu mildern. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht zum Dienstag beschlossen.

Die derzeit geltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden insgesamt bis zum 18. April verlängert. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es in dem Papier. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben.

Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

Vorausgegangen war die schwierigste Verhandlungsrunde von Kanzlerin und Länderregierungschefs seit dem Ausbruch der Pandemie. Mehr als elf Stunden lang wurde verhandelt – wegen eines Streits über sogenannten "kontaktarmen Urlaub" im eigenen Bundesland war die große Runde allerdings stundenlang unterbrochen.

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz drangen darauf, ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich zu machen, sofern diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und auch das Essen in Eigenregie organisiert werden kann. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.

Dem Vernehmen nach zeigte sich Kanzlerin Merkel bei der Unterbrechung der Beratungen unzufrieden. Sie habe argumentiert, die bis dahin geeinten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Infektionsdynamik zu brechen. So könne man in der Öffentlichkeit nicht bestehen. Angesichts des exponentiellen Wachstums der Infektionen beschlossen Kanzlerin und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weiter, dass die Anfang März vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden müsse.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sollen die Landkreise weitergehende Schritte umsetzen. Als Möglichkeit genannt werden unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen oder die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.

Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden. Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vom Abflug vorweisen, die aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

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