Bericht: Brüssel setzt neue Frist für Vorratsdatenspeicherung

Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hat die EU-Kommission einem Zeitungsbericht zufolge eine neues Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

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Im anhaltenden Streit um die Wiedereinführung Vorratsdatenspeicherung erhöht Brüssel den Druck auf Berlin. Die EU-Kommission drohe mit Konsequenzen, weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt habe, berichtet die Süddeutsche Zeitung am Dienstag. Brüssel wolle der Bundesregierung nun eine Frist von vier Wochen setzen, "um einen vertragsgemäßen Zustand" herzustellen. Anderenfalls drohe die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, der ein Zwangsgeld verhängen könnte.

Brüssel drängt darauf, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun auch hierzulande in geltendes Recht umgesetzt wird. Das dafür 2007 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 mit einem Grundsatzurteil kassiert. Seither wartet die Kommission auf eine Neuregelung, im Sommer 2011 leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Eine erste Frist hatte Berlin im Dezember vergangenen Jahre verstreichen lassen – auch damals hatte Brüssel mit dem EuGH gedroht.

Um die Neuregelung gibt es in Deutschland heftigen Streit. Die Koalition hat sich bisher nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stemmt sich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und hat stattdessen einen Gesetzesvorschlag nach dem "Quick Freeze"-Modell in die Diskussion eingebracht. Dabei werden die Daten auf Providerseite nur im konkreten Bedarfsfall eingefroren und den Behörden zur Verfügung gestellt. Ermittlungsbehörden und Unionsvertreter fordern dagegen, die Daten grundsätzlich sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Für Leutheusser-Schnarrenberger ist die EU-Richtlinie ohnehin gescheitert. Die Justizministerin sieht keine Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte. Brüssel hatte einräumen müssen, dass bei einer Evaluation der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten "gravierende Mängel" zu Tage getreten seien. (vbr)