Bericht: US-Börsenaufsicht untersucht Apple-Angaben zu Jobs-Erkrankung

Die SEC (Securities and Exchange Commission) prüft nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg derzeit, ob Investoren bei Firmenberichten über den Gesundheitszustand von Apple-Gründer Steve Jobs möglicherweise getäuscht wurden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) prüft nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg derzeit, ob Apple Investoren bei Berichten über den Gesundheitszustand von Firmengründer Steve Jobs möglicherweise getäuscht hat. Bloomberg beruft sich dabei auf eine namentlich nicht genannte Person, die mit den Vorgängen vertraut sein soll. Dass die SEC eine solche (nicht öffentliche) Überprüfung durchführe, bedeute aber nicht, dass bereits Beweise für ein Fehlverhalten des Unternehmens vorlägen, heißt es bei Bloomberg.

Um die Gesundheit von Jobs, der sich vor gut vier Jahren einer OP unterziehen musste, bei der ein Großteil seiner Bauchspeicheldrüse entfernt wurde, gibt es seit Monaten viel Aufsehen. Hatte der 53-Jährige zunächst erklärt, er habe keine ernsten Gesundheitsprobleme, hieß es Anfang Januar dann, der auch äußerlich deutlich sichtbare Gewichtsverlust sei durch eine "Hormonstörung" bedingt, deren Behandlung aber relativ einfach und bereits eingeleitet sei. Wenige Tage später kam dann die Nachricht, die gesundheitlichen Probleme seien doch "komplexer als ursprünglich gedacht", Jobs müsse eine mehrmonatige Auszeit nehmen.

Spätestens mit den anschließenden Meldungen über eine möglicherweise anstehende Lebertransplantation argwöhnten Anleger, dass das Unternehmen vielleicht doch mehr über die gesundheitlichen Probleme ihres Chefs wissen könnte. Zahlreiche Investoren und Branchenexperten forderten, dass Apple angesichts der herausragenden Rolle Jobs' für das Geschäft des Konzerns lückenlos über seinen Gesundheitszustand unterrichten müsse. "Wenn die Firma mich belogen hat, in dem mir der Eindruck vermittelt wurde, Jobs werde die Firma weiterführen, wäre das schon etwas, gegen das man vorgehen könne", sagte etwa Steve Williams, Aktionärsklagen-Spezialist bei der Anwaltsfirma Cotchett Pitre & McCarthy.

Peter Henning von der Wayne State University Law School in Detroit hält die Beweislage allerdings für schwierig. In einem Verfahren, so Henning, müsste die SEC nachweisen, dass Apple vorsätzlich Informationen über eine widerspruchsfreie Diagnose zurückgehalten hat. Man müsste dann genau festnageln, was wer wann wusste, verdeutlicht der frühere Staatsanwalt – bei Gesundheitsthemen (anders als etwa bei Firmenzusammenschlüssen) gebe es jedoch meist keine unumstößlichen Aussagen. Sollte die SEC ein Verfahren gegen Apple einleiten, wäre dies auf jeden Fall "juristisches Neuland", sagt Henning.

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(pmz)