Bericht: Zu viele Ultraschall- und CTG-Untersuchungen bei Schwangeren

Gesunde Schwangere haben unnötig viele Ultraschall- und CTG-Untersuchungen. Das geht aus den Abrechnungsdaten der Barmer-Krankenkasse hervor.​

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(Bild: Nick Fedirko/Shutterstock.com, Bearbeitung durch heise online)

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Schwangerschaften und Geburten in Deutschland werden häufig mit der Gefahr durch mögliche Risiken und Komplikationen überschattet, was dazu führt, dass gesunde Schwangere mit einem normalen Schwangerschaftsverlauf oftmals unnötigen Untersuchungen unterzogen werden. Diese Erkenntnisse gehen aus einer Analyse der Abrechnungsdaten der Barmer-Krankenkasse hervor.

Dazu wurden laut Barmer die Daten von rund 251.000 schwangeren Frauen mit Lebendgeburt in den Jahren 2019 bis 2022 betrachtet. Untersucht wurden Frauen, die mindestens ein volles Jahr vor der Geburt bei der Barmer versichert waren.

Die Ergebnisse zeigen, dass nur rund 15 Prozent der untersuchten Schwangeren keinen besonderen Überwachungsbedarf in der Schwangerschaft aufwiesen. In die Kategorie "kein erhöhter Überwachungsbedarf" wurden nur Schwangere aufgenommen, bei denen es keinen einzigen Risikofaktor gab. Ebenfalls ergab die Analyse der Routinedaten, dass 2022 rund 84 Prozent aller Schwangeren zumindest einen Risikofaktor hatten.

Lediglich 34 Prozent der Frauen ohne Risiken erhielten die vorgesehenen bis zu drei Ultraschalluntersuchungen. 4,7 Prozent der gesunden Schwangeren erhalten laut Barmer "zwischen zehn und 14 Untersuchungen".

Der häufigste Grund für eine höhere Anzahl an Ultraschallen ist die seit 2021 existierende Empfehlung an die Frauenärztinnen, bei einer Terminüberschreitung ab Schwangerschaftswoche 40 "engmaschigere Verlaufskontrollen (ca. alle 3–5 Tage)" vorzunehmen.

Insgesamt kam heraus, dass die Zahl der Untersuchungen zwischen Schwangeren mit und ohne besonderen Überwachungsbedarf kaum unterscheidet. Die Barmer sieht demnach eine Überversorgung und plädiert dafür, die Mutterschafts-Richtlinien und die des Mutterpasses zu überarbeiten, um die Risikogruppen – beispielsweise Frauen mit Diabetes oder bei denen es bereits zu Frühgeburten kam – besser versorgen zu können. Ebenso soll dadurch verhindert werden, dass gesunde Schwangere durch ein unnötiges Risikolabel geängstigt und verunsichert werden. Der Barmer zufolge sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen laut Barmer die bestehenden Vorgaben für die CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft überwachen.

"Zu viele Ultraschall-Untersuchungen bergen möglicherweise ein Risiko für das Kind und zu viel Diagnostik die Gefahr, eine Kaskade von Interventionen auszulösen, die letztlich unnötig ist, aber schlimmstenfalls schadet", so Barmer-Vorstandsvorsitzender Prof. Christoph Straub. Zwar sind Ultraschalluntersuchungen bedenkenlos, können jedoch bei Schwangeren zur Verunsicherung führen, worauf auch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin hinweist.

Vom 3D-Ultraschall, der zu "nicht-medizinischen Zwecken" seit 2017 verboten ist, rät allerdings unter anderem auch das European Committee for Ultrasonic Radiation Safety (PDF) aus Sicherheitsgründen ab. Aus der Strahlenschutzverordnung geht zudem hervor, dass ein Fötus nicht unnötiger Strahlung "exponiert" werden darf. Weitere Institutionen wie das American Institute of Ultrasound in Medicine sprechen sich trotz unterschiedlicher Studienlage ebenfalls für Vorsicht beim Thema Ultraschall in der Schwangerschaft aus.

(mack)